Arbeitslosengeld bei noch laufendem Kündigungsschutzverfahren
beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius / Kronberg
Da ich bis zum 30.06.06 arbeitsunfähig geschrieben bin stellt sich die Frage, von wem ich für Juli und August mein Geld bekomme und ob ich mich arbeitslos melden kann. ... Es muß ja vom Arbeitgeber das Formblatt für das Arbeitsamt mit Gehalt, Abfindung, Ausscheidungstermin usw. ausgefüllt werden.