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maximaler rentenanspruch bei Ablauf Krankengeldbezug

5. April 2006 19:37 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mein Alter 63,5 Jahre
Arbeitsunfähig erkrankt 20.04.05
Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber bis 31.03.05
Krankengeldbezug ab 01.04.05
Schwerbehindert (genaue Bezeichnung einfügen) lt. Bescheid vom14.10.03

GdB 40%

Beim jetzigen Arbeitgeber beschäftigt seit 01.09.85
Beschäftigungsverhältnis ungekündigt

Ich bin seit 20.04.05 aufgrund Halswirbel-Lendenwirbelsäulenschaden,Hüftgelenk-Schulterverschleiß arbeitsunfähig krank. Am 21.06.06 läuft der Bezug von Krankengeld aus. Eine Wiederaufnahme der Arbeit ist nach Aussage der Ärzte voraussichtlich nicht möglich.

Werde ich automatisch an das Arbeitsamt verwiesen und erhalte Arbeitslosengeld?

Muss/ kann mein Arbeitgeber mir kündigen bzw. eine Abfindung zahlen?

Ich könnte zwar abschlagsfrei in Rente gehen (falls der Antrag genehnmigt wird) aber wie kann ich meinen Rentenanspruch noch steigern?

Welche Konsequenzen drohen mir, falls ich nicht innerhalb eines Monats den Antrag auf Rente stelle?

Gibt es noch weitere Alternativen?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Beste Grüße

5. April 2006 | 20:38

Antwort

von


(141)
Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
Web: https://www.glatzel-partner.com
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

sobald Ihr Anspruch auf Krankengeld ausläuft, erhalten Sie vom Arbeitsamt Arbeitslosengeld, da Ihre Erwerbsunfähigkeit noch nicht festgestellt worden ist. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Sie ohne Unterbrechung weiterhin Geld für Ihren Lebensunterhalt erhalten.Das bedeutet, Sie bekommen Arbeitslosengeld,ohne dass hierdurch das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber beendet werden muss.

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen daher nicht kündigen. Allerdings kann er dies. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist in der Regel dann sozial gerechtfertigt, wenn auch in Zukunft davon auszugehen ist, dass Sie Ihre Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellen können und das Festhalten am Arbeitsplatz für den Arbeitgeber wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist. Ob also eine mögliche Kündigung in Ihrem Fall gerechtfertigt wäre, hängt vom Einzellfall ab. Da Sie schwerbehindert sind, müsste Ihr Arbeitgeber auch die Zustimmung zur Kündigung vom Intergrationsamt einholen. Das Integrationsamt prüft dann in einem gesonderten Verfahren die Kündigungsvoraussetzungen, befragt insbesondere die behandelnden Ärzte hinsichtlich der Gesundheitsprognose.

Stellt das Arbeitsamt allerdings fest, dass Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen Sie einen Rentenantrag stellen. Sie würden allerdings nicht mehrere Sozialleistungen in voller Höhe nebeneinander erhalten, also die Erwerbsminderungs- und Altersrente. D.h. wenn in Ihrem Fall die Voraussetzungen für eine befristete Erwebsminderungsrente bestehen, und Sie gleichzeitig auch einen Anspruch auf eine Altersrente haben, erhalten Sie nur die Rente, die die höhere von beiden ist. Es müsste also konkret berrechnet werden, welche Leistung die höhere von beiden ist. Danach entscheidet sich, welche Rente Ihnen gezahlt wird.Sollte die Altersrente die höhere sein, werden Sie keine weiteren Steigerungen erzielen können.

Insgesamt rate ich Ihnen, sich nochmals bei der Rentenversicherungsanstalt oder einem Sozialrechtler eingehender beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt

www.kanzlei-glatzel.de




Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.

ANTWORT VON

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