Im Hinblick hierauf schließen die Parteien folgenden Abwicklungsvertrag: §1 Anerkenntnis der Wirksamkeit der Kündigung durch den Arbeitnehmer 1. ... Für den Fall, dass der Arbeitnehmer dennoch Kündigungsschutzklage erhebt oder die Unwirksamkeit der Kündigung in sonstiger Weise gerichtlich oder außergerichtlich geltend macht, vereinbaren die Parteien hiermit, dass der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf die Abfindung gemäß § 2 des vorliegenden Vertrages verliert. §2 Abfindung 1. ... Der Arbeitnehmer bestätigt, dass er über etwaige Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld, die ihm durch den Abschluss des vorliegenden Kündigungsfolgevertrages entstehen können, belehrt worden ist.