Überstundenausgleich nach kündigung
vom 22.11.2006
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
In meinem Angestelltenverhältniss steht, dass angeordnete Überstunden entweder durch Freizeit oder Bezahlung ausgeglichen werden. Ich habe mein Angestelltenverhältnis fristgerecht gekündigt und will meine Überstunden und mein Urlaub durch Freizeit ausgleichen, mein Arbeitgeber durch Bezahlung. Was kann mein Arbeitgeber gegen mich unternehmen, wenn ich nach wiederholter mündlicher Ankündigung der Arbeit ab dem Zeitpunkt fernbleibe, ab dem der Freizeitausgleich beginnen würde?