Arbeitspausen und Überwachung
04.11.2015 14:14
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe als Besucherbetreuuer in einer Art Freizeitpark gearbeitet, der täglich von
9 - 18 :00 Uhr geöffnet hat.
Meine wöchentliche Arbeitszeit sollte 48 Stunden bei einer 5 Tage Woche betragen.
Kurz nach meiner Einstellung hat eine Kollegin aus privaten Gründen gekündigt.
Von diesem Punkt an war eine tatsächliche 1 stündige Ruhezeit schlicht nicht mehr realisierbar.
Es wurde einige Zeit nach Ersatz für die Kollegin gesucht, jedoch niemand gefunden.
Dann hat das Unternehmen finanzielle Rüchschläge hinnehmen müssen. Die Suche wurde eingestellt und stattdessen auch noch auf den bisher üblichen Einsatz externer Arbeitskräfte verzichtet. Gleichzeitig wurde das Arbeitspensum noch einmal erhöht (stündliche Parkführungen statt bis dato alle 2 Std.).
Unter dem Credo " Wir halten zusammen, wir schaffen das! " haben die Mitarbeiter
ihr bestes getan, den Betrieb dennoch aufrecht zu halten. Wer beispielsweise das Kassenhäuschen mit integriertem Shop besetzte konnte/ durfte diesen Posten für eine Pause nicht mehr verlassen.
Ich habe täglich 20 - 30 Min zum Mittagessen "gestempelt", auch wenn ich während dem Essen üblicherweise gleichzeitig Kassendienst o.ä. gemacht habe . Da meine Arbeiten täglich zw. ca. 8: 15 Uhr und 18 .30 Uhr zu erledigen waren hätte es auch keinen Sinn ergeben, die Arbeitszeit darüber hinaus zu verlängern. In einem geschlossenen Geschäft gibt es wenig zu tun....
Mit den verkürzten Pausen ergab sich eine täglich tatsächlich geleistet Arbeitszeit von meist etwas mehr als der vereinbarten 9,6 Stunden. Ich habe also in meinen Augen täglich eher Überstunden gemacht.
Am Saisonende wurde ich vor Ablauf der Probezeit betriebsbedingt gekündigt.
Alle Feiertage, die auf einen Wochentag fallen habe ich ebenfalls gearbeitet.
So würden sich zusätzlich zu den Überstunden noch rund 10 Tage Urlaub / Ersatzfreizeit zur Auszahlung ergeben.
Jetzt kam die Abrechnung:
Nach 5,5 Monaten hat man mir nun insgesamt 32 Überstunden vergütet. keine Urlaubstage, keine Ersatzruhetage.
Der Personalleitung war bekannt, dass es uns nicht möglich ist, uns an die
gesetzlichen Vorgaben zu halten. Man hatte mir aber versprochen, die tatsächlich geleistet Arbeit auch zu erstatten.
Zitat " Ich werde dann 2 Listen anlegen. Eine offizielle und eine interne mit den tatsächlich geleisteten Stunden". Auf der monatlich übersandten Abrechnung erschienen dann auch gar keine Angaben zur geleisteten Arbeitszeit mehr.
Meine Stunden habe ich mir notiert.
Die Originaltagesberichte zur Arbeitszeit - (in meinem Fall mit der Dokumentation der real geleisteten Arbeitsstunden) wurden mit Unterschrift der einzelnen Mitarbeiter versehen jeden Tag in die Buchhaltung gefaxt.
Darf die Personalabteilung mir jetzt - wie vermutlich geschehen- einfach pauschal 1 Std. täglich abziehen und mir sozusagen dadurch ein minus auf dem Arbeitszeitkonto bescheren?
Können die unterschriebenen Belege ( von denen ich keine Kopien, nur Notizen habe )
auch als Beweis für meinen Standpunkt dienen, bzw. müssen diese auf Anfrage vom Arbeitgeber offengelegt werden?
Und gibt es im Arbeitsrecht evtl. Prozeßkostenhilfe?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
mit freundlichen Grüßen