Steuerrecht eheähnliche Gemeinschaft- Betreuungsunterhalt (auch trotz Vermögen)
beantwortet von
Rechtsanwalt Lorenz Weber / Merseburg
Mutter Vater und Kind (2Jahre), eheähnliche Gemeinschaft Mutter kein Einkommen(vor Geburt ca. 1700Euro), nur Kindergeld und ein paar Zinsen für Vermögen von ca. 80000Euro, davon das meiste auf Tagesgeldkonto, Vater Alleinverdiener, gemeinsamer Haushalt 1)Betreuungsunterhalt für die Mutter ist doch bis zum Alter von 3Jahren des Kindes auch bei nichtverheirateten geschuldet, und sollte in der Steuererklärung beider (logischerweise getrennt veranlagten) angegeben werden können? 2) Dazu ist kein konkreter Nachweis von Überweisungen vorzulegen - richtig? Oder ist es hilfreich, wenn z.B. auf ein gemeinsames Konto zum Führen des Haushaltes, Miete, Strom, Nahrungsmittel usw.