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Absetzbarkeit von Anwaltskosten wegen Unterhaltsstreitigkeiten

15. Mai 2011 21:14 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes

Sehr geehrter Anwalt,
ich bin seit zwei Jahren von meiner unverheirateten Ex-Partnerin getrennt. Die Trennung erfolgte während der Schwangerschaft. Die gemeinsame Tochter ist jetzt 18 Monate alt.
Die aufgelaufenen Anwaltskosten betragen mitterweile über 6000 Euro, weil bisher keine Einigung beim Betreuungsunterhalte erzielt werden konnte. Kann von diesen Anwaltskosten etwas von der Steuer abgesetzt werden ?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Frage.

Bei Verheiraten Paaren, die sich scheiden lassen, stellt sich die Frage, ob die vermögens- und unterhaltsrechtliche Auseinandersetzung als Kosten derartiger Scheidungsfolgeregelungen steuerlich abzugsfähig sind (vgl. OFD Frankfurt, Vfg. v. 23.10.1997 - S 2284 A - 24 - St II 21, FR 1998, 80). Aufwendungen für die im Rahmen des Scheidungsverfahrens anfallenden Kosten einer Vermögensauseinandersetzung sind für die Eheleute nicht unabwendbar und unvermeidbar und damit nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (vgl. BFH v. 30.6.2005 - III R 36/03 , i.V.m. BFH v. 30.6.2005 - III R 27/04 ). Erst recht muss dies für unverheiratete Paare gelten.

Abzugsfähig sind aber Aufwendungen im Zusammenhang mit der

Entscheidung über die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern und dem Ehegatten. Eine Abzugsfähikeit bei nicht verheirateten Paaren besteht allerdings nicht. Nichtdestotrotz können Sie aber versuchen unter Darlegung, der Sachlage die Kosten geltend zu machen. Die Erfolgsaussichten sind allerdings als gering zu beurteilen.

Mit besten Grüßen



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