Es sei dabei völlig unerheblich, ob zu diesem Zeitpunkt schon mein Einkommen von 2012 (laut Steuererklärung Gewinn so niedrig, dass keine Steuern zu zahlen waren) bekannt sei oder nicht, dies sei gesetzlich so geregelt. ... Die Festsetzung des Beitragssatzes für das Folgejahr erfolgt aufgrund der Einnahmen vom Vorjahr, aber eigentlich ja nur deshalb, weil man noch keine Daten des Folgejahres hat, was hier aber der Fall ist (die KK hatte bei der nachträglichen Hochsetzung des Beitrages ja bereits meine Steuererklärung 2012). 2. ... In dem Fall war es wohl mein Fehler, auf der anderen Seite ist man hier ja auch von der Steuerbehörde abhängig, mein Geschäftspartner z.b. hat seine Steuererklärung 2012 immer noch nicht erhalten.