Material zum Verfüllen Die gesamten Leistungen wurden uns zu einem Preis von insgesamt rund 38.000,00€ angeboten. ... Unsere Frage ist daher inwieweit die Firma XXX berechtigt ist, Leistungen vorzunehmen ohne dass wir diesen im Angebot zugestimmt hätten und ohne dass man uns im Vorfeld darüber aufgeklärt bzw. uns bescheid gegeben hat und ob wir letztendlich auch zur Zahlung dieser Leistung verpflichtet sind? Insbesondere der Satz "Für nicht angebotene, zusätzlich notwendige Leistungen geltend die angebotenen Regiepreise bzw. die Regiepreisliste der Firma XXX" macht uns stutzig, da sich das wie eine leichte Möglichkeit liest, mit dem Preis nach belieben vom Angebot abzuweichen.