Ich beabsichtige das Arbeitsverhältnis nach Abschluss der Fortbildungen, unter Berücksichtigung einer viermonatigen Kündigungsfrist, zu kündigen und nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis bei einem anderen Unternehmen zu beginnen. ... An dieser Stelle zitiere ich nun die Rückzahlungsklausel aus meinem Arbeitsvertrag, die unter dem Punkt "Ausbildung und Weiterbildung" zu finden ist: "Es ist erwünscht, dass der Mitarbeiter an zweckdienlichen Fortbildungskursen teilnimmt. ... Die mehrmonatige Kündigungsfrist, die nach meiner Kündigung in meinem Falle vorliegt, wird entsprechend zur Beschäftigung angerechnet, so dass sich dadurch der Rückzahlungsbetrag gemäß der Rückzahlungsklausel mindert, richtig?