Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Während der gesamten Dauer der Elternzeit ist nach § 18
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der Regel eine
Kündigung des Arbeitsverhältnis ausgeschlossen. Der Kündigungsschutz ist jedoch mit Ablauf der Elternzeit beendet, eine Kündigung nach der Elternzeit ist daher möglich.
Diese bedeutet, dass ab dem ersten Tag nach der Elternzeit der Kündigungsschutz nicht mehr gilt.
Demzufolge können sie den Arbeitnehmer nach Ablauf des ersten Elternzeitblocks mit der im Arbeitsvertrag geltenden Frist nach Arbeitsantritt zulässigerweise kündigen.
Unterstellt bei ihnen gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach $ 622 BGB von vier Wochen (bitte selbst prüfen) und der Mitarbeiter kommt am 01.02.2019 zurück aus der Elternzeit. Mit diesem Tag ist die Aushändigung der Kündigung zulässig unter Einhaltung der Frist zum 28.02.2019.
Spätestens wäre eine Kündigung im April zu Mai vor Antritt der Elternzeit noch möglich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Sascha Lembcke
Diese Antwort ist vom 20.11.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Die Kündigungsfrist ist im Vertrag wie folgt definiert:
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis auf Ende eines Kalendermonats aufgelöst werden unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von:
1 Monat im ersten Anstellungsjahr
2 Monate ab dem 2. Anstellungsjahr
3 Monate ab dem 10. Anstellungsjahr
Der Mitarbeiter ist seit 1.4.2018 bei uns angestellt, d.h. er wäre zum Kündigungszeitpunkt noch im 1. Jahr. Wenn wir z.B. am 15.2.2019 kündigen, dann würde er zum 31.3.2019 das Unternehmen verlassen? Ist das korrekt?
Was würde mit dem 2. Block seiner Elternzeit passieren (1.5.2019 - 31.5.2019)?
Ja die Berechnung der Frist ist korrekt.
Die Kündigung führt zu einer Beendigung der Elternzeit im zweiten Block.
MfG
RA Lembcke