Rückerstattung eines bezahlen Tikets
vom 21.9.2020
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Hallo meine Damen und Herren, folgende Frage beschäftigt mich....... erlauben Sie mir folgenden Sachverhalt zu schildern: Am vergangenen Freitag, dem 17.09.2020 habe ich ein Ticket online bei der WILHELMA Stuttgart bestellt und per PayPal bezahlt. ... Nun meine Frage: Ist das gesetzlich zulässig, es kann doch nicht sein, dass man aus welchen Gründen auch immer bei Doppelzahlung oder Mehrfachzahlungen keine Rückvergütung (Gutschrift ) bekommen soll......