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fachpsychiatrisches Gutachten

3. Februar 2025 21:16 |
Preis: 80,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von


23:29

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige Beratung durch einen Anwalt. Ich klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Dabei geht es um Vorwürfe bezüglich Folter durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Prozessen innerhalb der Bundesamtes, die auf keinerlei gesetzlicher Grundlage basieren, und somit rechtswidrig sind. Es kam jetzt zu einer mündlichen Verhandlung. Die Entscheidung wurde jedoch vertragt. Seit Anfang 2024 ist die Klage bei dem Verwaltungsgericht anhängig und das Gericht hat bislang keinerlei Anzeichen gezeigt, dass es an einer Aufklärung des Sachverhaltes interessiert ist. Auf Grund einer Aussage einer Richterin bei der Verhandlung habe ich einen Antrag auf Befangenheit eingereicht, der ebenfalls abgelehnt wurde.

Ich möchte nun gegen alle Richter auf Grund von Befangenheit gerichtlich vorgehen. Würden sich meine Vorwürfe bestätigen, so würden sämtliche Klagen vor Gericht in der Vergangenheit ebenfalls in Frage gestellt werden und damit die vergangenen Urteile der jetzigen Richter. Das Gericht hat sich anscheint über Jahre auf die Verlässlichkeit und Gutmütigkeit der Beklagten verlassen und ließ es zu, dass diese wohl wahrheitsgemäß geantwortet hat, jedoch nicht in dem Interesse des Klägers.

Das Gericht will nun ein fachpsychiatrisches Gutachten über mich erstellen lassen, welches die Frage bezüglich meiner Prozess- bzw. Geschäftsfähigkeit beantworten soll. Es hat sich dabei direkt an eine Frau gewandt, die dieses Gutachten erstellen soll. Diese Frau ist ebenfalls wie das Gericht in Köln ansässig. Da ich ebenfalls gegen die Richter vorgehen möchte und nicht weiß, wie unabhängig die Gutachterin ist, die das Gericht selbst gewählt hat, weiß ich nicht wie ich nun am besten Vorgehen soll.

Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Gibt es die Möglichkeit, eine andere Gutachterin, als die vom Verwaltungsgericht gewählte zu bekommen. Falls man in die nächst höhere Instanz gehen muss, so kann ich sagen, dass das Oberverwaltungsgericht ebenfalls nicht an der Sache interessiert. Einer meiner Anträge wurde dort ebenfalls abgelehnt.
2. Was würden Sie mir als Anwalt sonst raten, bezüglich der Erstellung dieses Gutachtens, was ich beachten soll.
3. Welche weiteren Folgen könnte ein negatives Gutachten gegenüber mich haben, wenn dieses aussagen würde, dass ich nicht Prozess- und Geschäftsfähigkeit wäre? Könnte ich keine Bankkonten mehr eröffnen? Ich setzte mich für Menschenrechte und meine eigenen Rechte ein. Mein Engagement hat jedoch Grenzen und zwar dann, wenn es zu juristischen Konsequenzen kommt. Ich lebe und arbeite die meiste Zeit jetzt im Ausland.

Sollte man ein negatives Gutachten über mich erstellen, dann werde ich schwer mit weiteren Gutachten eine Änderung in dem Prozess erreichen können. Deshalb jetzt die Frage, wie ich am besten vorgehe.

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

3. Februar 2025 | 21:46

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst einmal darf ich Ihnen dringend anraten, hier einen Anwalt hinzuzuziehen.

Ich habe den Eindruck, Sie sind ohne Vertretung unterwegs.

1. Sie können einen Antrag stellen und einen anderen Gutachter vorschlagen.
Gegen die Ablehnung können Sie dann in die Beschwerde gehen.
Auch das Gutachten selbst, vor allem das, sollten Sie angreifen.

2. Ein Anwalt sollte auf jeden Fall das Gutachten auf seine Stichhaltigkeit und auf Widersprüche abklopfen.

3. Das kann soweit gehen, dass man Ihnen einen Betreuer zuweist und die Geschäftsfähigkeit abspricht.

Deshalb sollten Sie einen Anwalt finden.


Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke


Rückfrage vom Fragesteller 3. Februar 2025 | 23:17

Sehr geehrter Herr Wilke,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hatte einen Anwalt, aber mit dem war ich nicht zufrieden. Ich habe bis heute keinen guten Anwalt finden können, der sich in der Sache auskennt und bereit ist das Mandat zu übernehmen.

Das Gutachten wurde noch nicht erstellt. Ich habe heute eine Doppelübersendung bekommen, bei der das Gericht die Frau fragt, ob sie ein solches Gutachten erstellen würde. Ändert dies etwas an Ihrer Antwort?

Falls ich keinen Anwalt finde, was soll ich dann tun?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Februar 2025 | 23:29

Sie sollten zunächst auch gegen den Beschluss vorgehen, der diese Begutachtung anordnet.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke

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