Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst einmal darf ich Ihnen dringend anraten, hier einen Anwalt hinzuzuziehen.
Ich habe den Eindruck, Sie sind ohne Vertretung unterwegs.
1. Sie können einen Antrag stellen und einen anderen Gutachter vorschlagen.
Gegen die Ablehnung können Sie dann in die Beschwerde gehen.
Auch das Gutachten selbst, vor allem das, sollten Sie angreifen.
2. Ein Anwalt sollte auf jeden Fall das Gutachten auf seine Stichhaltigkeit und auf Widersprüche abklopfen.
3. Das kann soweit gehen, dass man Ihnen einen Betreuer zuweist und die Geschäftsfähigkeit abspricht.
Deshalb sollten Sie einen Anwalt finden.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
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Sehr geehrter Herr Wilke,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hatte einen Anwalt, aber mit dem war ich nicht zufrieden. Ich habe bis heute keinen guten Anwalt finden können, der sich in der Sache auskennt und bereit ist das Mandat zu übernehmen.
Das Gutachten wurde noch nicht erstellt. Ich habe heute eine Doppelübersendung bekommen, bei der das Gericht die Frau fragt, ob sie ein solches Gutachten erstellen würde. Ändert dies etwas an Ihrer Antwort?
Falls ich keinen Anwalt finde, was soll ich dann tun?
Mit freundlichen Grüßen
Sie sollten zunächst auch gegen den Beschluss vorgehen, der diese Begutachtung anordnet.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke