Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Neue Terminierung auf dem Landgericht

| 20. Juli 2013 09:26 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte(r) Frau / Herr Anwalt,

ich habe folgende Frage:

Im April 2013 hatte ich eine mündliche Verhandlung durch eine Einzelrichterin auf dem Landgericht. Ich wurde verklagt wegen angeblicher Markenrechtsverletzung.

Mein damaliger Anwalt hat Beweise für die Erschöpfung vorgebracht und die Aktivlegitimierung der Klägerin gerügt.

Es gab nach der Verhandlung ein Hinweisbeschluss der Einzelrichterin, wo die Klägerin wegen der Aktivlegitimierung gerügt wurde.

Danach habe ich nichts mehr gehört. Als ich diese Woche auf dem Landgericht angerufen habe, sagte man mir, dass meine Akte auf den 01.10.13 terminiert wurde.

Jetzt meine Frage:

Warum gibt es von der Einzelrichterin kein Urteil? Was bedeutet es, dass meine Akte terminiert wurde? Gibt es jetzt wieder neue Verhandlungen durch die Kammer (andere Richter)? Habe ich dadurch weitere Anwaltskosten? Was passiert jetzt auf dem Landgericht mit der neuen Terminierung?

Mit freundlichen Grüßen

T. Fender


20. Juli 2013 | 10:29

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Ich gehe davon aus, dass es sich bei der bereits erfolgten mündlichen Verhandlung um einen Gütetermin und anschließenden frühen ersten Termin gehandelt hat, zumindest aber die Angelegenheit nach Abschluss der Verhandlung noch nicht entscheidungsreif war. Daher wird das Gericht nunmehr wahrscheinlich noch einen Haupttermin bzw. Fortsetzungstermin terminieren, ggf. mit Beweisaufnahme. Möglicherweise würde aber auch Termin zur Verkündung beschlossen.

In jedem Fall wird das Gericht Sie bzw. Ihren Anwalt rechtzeitig schriftlich hierüber informieren. Weitere Anwaltskosten entstehen hierdurch nicht, da die Terminsgebühr nur einmal entsteht, auch wenn mehrere mündliche Verhandlungen erfolgen (es sei denn, Sie haben mit Ihrem Anwalt eine abweichende Honorarvereinbarung getroffen).

Ob eine Entscheidung durch den Einzelrichter oder die Kammer erfolgt, hängt davon ab, ob die Voraussetzungen der §§ 348 , 348a ZPO erfüllt sind, was ohne Kenntnis des konkreten Sachverhalts nicht beurteilt werden kann.

Sie sollten daher zunächst einmal abwarten, bis Sie die schriftliche Bestätigung der mündlichen Auskunft des Gerichts erhalten (z.B. eine entsprechende Ladung zum Termin), und das weitere Vorgehen dann mit Ihrem Anwalt besprechen. Im Übrigen ist es auch durchaus legitim, sich bei weiteren Fragen bezüglich des Verfahrensablauf an den von Ihnen für das Verfahren beauftragten Anwalt zu wenden.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 22. Juli 2013 | 09:20

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Jan Wilking »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 22. Juli 2013
4,6/5,0

ANTWORT VON

(2753)

Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Miet- und Pachtrecht