Hinderung der Gartengestalltung
vom 9.4.2007
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Koch / Nürnberg
Nach dem Kauf unseres Hauses vor 16Monaten planen wir nun die Umgestalltung unseres Gartens.Der Kauf beinhaltet 2Häuser wovon eines vermietet ist(seit circa 10 Jahren an diesen Mieter/Garten von diesem Haus nicht einsehbar),dieser Mieter hat laut ehemaligen Mietvertrag(es besteht noch kein Neuer)Mitnutzungsrecht am Garten.Im Garten befindet sich ein Spielhaus welches von dem Mieter eigenständig gebaut wurde(Maße 2,5x3m höhe ca 4m).Dieses Speilhaus wird von seiner Tochter(10Jahre) aus geschiedener Ehe(keine Wohnhaft im gemieteten Haus)´genutzt´.Die Tochter ist alle 2Wochen bei unserem Mieter zu besuch,das Spielhaus wurde im letzten Jahr ca.3 Stunden genutzt.Dieses Spielhaus stört uns zum einen optisch ,da wir direkten Blick aus unserem Haus und Balkon in den Garten haben und dieses visuell ca40% des Gartens einnimmt und zweiten da es uns bei der Gestallung unseres Gartens und Rückzugsortes beinträchtigt.Dieses Spielhaus wurde vor vielen Jahren erstellt und hatte die ehem.Vermieter nicht gestört da das Hinterhaus leer stand.Unser Mieter weigert sich nun nach Rücksrache dieses Spielhaus zu entfernen, obwohl wir letztes Jahr die mündliche vereinbarung hatten wenn dieses Spielhaus nicht oft genutzt wird dieses zu entfernen ist.Circa 400m entfernt,über eine Spielstrasse zu ereichen, befindet sich ein öffentlicher Spielplatz.Dürfen wir Ihn dazu drängen dieses Spielhäuschen zu entfernen?