Sehr geehrter Rechtssuchender,
Für das Jahr der Trennung gilt eine Besonderheit, die durch den Bundesfinanzhof festgelegt wurde. Hier steht die Förderung noch beiden Ehegatten in Höhe ihres Anteils zu.
Dies würde bei Ihnen wohl für das erste Trennungsjahr 2000 bzw 2001 gelten. Wenn also auch für das erste Jahr Ihrer Trennung die gezahlte Eigenheimzulage zurückverlangt wird, sollten Sie gegen den Bescheid unbedingt Einspruch beim Finanzamt einlegen.
Danach steht dem Ehegatte , der noch im Haus wohnt, nur Eigenheimzulage in Höhe seines Eigentumsanteils zu.
Dies wird dann für die Jahre nach dem ersten Trennungsjahr gelten. Ab diesen Jahren haben Sie dann wohl eine zu hohe Förderung in Anspruch genommen
Des Weiteren ist davon auszugehen, dass jeder Ehegatte die Rückzahlung je nach Höhe seines Miteigentumsanteils trägt. In Ihrem Fall wäre es jeweils die Hälfte des Rückzahlungsbetrages.
Sollten Sie alleine den Rückzahlungsbetrag an das FA zahlen, dann können Sie sicherlich anteiligen Ausgleich bei Ihrer Ex Frau verlangen. Wenn Sie in den Jahren nach dem Trennungsjahr aber alleine die volle Förderung bekommen haben, dann wird wohl davon auszugehen sein, dass Sie die an Sie zuviel gezahlten Beträge auch alleine zurückzahlen müssen.
Meines Erachtens sollten Sie gegen den Bescheid aber sofort Einspruch einlegen und dann durch einen Steuerberater prüfen lassen, ob die Rückzahlungsbeträge nicht zu hoch angesetzt wurden.
Etwaige Ansprüche gegen Ihre Ehefrau können Sie nur im Wege einer Klage oder im Wege des Mahnverfahrens geltend machen. Schalten Sie keinesfalls ein Inkassobüro ein.
Mit freundlichen Grüssen
Marcus Glatzel
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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Sehr geehrter Heer Glatzelt,
vielen Dank für Ihre Antwort und bitte gestatten Sie mir eine Nachfrage.
Bezogen auf das Trennungsjahr, Auszug Okt. 2000 und somit Ende des Trennungsjahres Okt. 2001, verlangt das Finanzamt tatsächlich auch eine Rückzahlung, die wie Sie schreiben nicht eingefordert werden darf. Somit werde ich sofort Einspruch erheben.
Unklarheit besteht jedoch bei Ihrer Aussage:
"Wenn Sie in den Jahren nach dem Trennungsjahr aber alleine die volle Förderung bekommen haben, dann wird wohl davon auszugehen sein, dass Sie die an Sie zuviel gezahlten Beträge auch alleine zurückzahlen müssen."
Neben dem gemeinsammen Hauskredit wurde auch ein Vorfinanzierungskredit zusammen,seit 1999, in Anspruch genommen und die Eigenheimzulage wurde jedes Jahr und somit auch nachdem Trennungsjahr an die Bank abgetreten um die gemeinsammen Schulden, zurückzuzahlen.
Ich glaube von einer "alleinigen Nutzung" der Eigenheimzulage nach dem Trennungsjahr kann man hier nicht ausgehen oder ?
Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Hilfe, gern wieder.
Sehr geehrter Rechtssuchender,
da bin ich auch Ihrer Ansicht. Wenn durch die Eigenheizulage gemeinsame Finanzierungsschulden getilgt wurden, haben Sie nicht die Förderung alleine in Anspruch genommen.
Mit freundlichen Grüssen
Marcus Glatzel