Nach der Bewerbung Ablehnungsgrund genannt und persönlich angegriffen worden
vom 8.10.2024
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Nun erinnere ich mich gut, dass man a) einem Bewerber nie den Grund der Kündigung mitteilen sollte, da diese anfechtbar ist, und b) dass man den Bewerber erst nicht persönlich beleidigen und angreifen sollte.