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1.679 Ergebnisse für küche bgb

Schönheitsreperatur / Renovierungsklausel
vom 30.11.2005 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im Oktober 1999 ein Wohnung unrenoviert angemietet, diese ist zum 31.12.05 durch mich gekündigt worden. Ich habe den Mietvertrag gründlich studiert und komme zu dem Ergebnis das die im Vertrag verankerten Klauseln in ihrer Gesamtheit nicht anfechtbar sind. (starre Fristenregelung usw..)
Wasserschaden Mietwohnung/Mietkürzung
vom 29.6.2008 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Gegen 22:15h bemerkte ich einen solch penedranten Gestank in meiner Wohnung, dass ich nachschaute und festellte, dass meine Küche unter Wasser stand. Nach der "Erstreinigung" (ich konnte den Schaden auf den Küchenbereich beschränken),informierte ich die Mieterin über mir (4-Parteien-Haus), dass sie kein Wasser mehr in ihrer Küche ablaufen lassen dürfte (der Wasserschaden in meiner Küche kam hauptsächlich von ihrer Spülmaschine, durch Rückfluss).
Miete vom Miteigentümer?
vom 11.9.2013 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Dies war von der Raumbeschaffenheit möglich, wir passten das Haus so an, dass sie eine Etage für sich beziehen konnten, mit eigener Küche, Diele, Wohn-und kleines Schlafzimmer, jedoch ein gemeinsames Bad, da es sich um ein Einfamilienhaus handelt und es im Erdgeschoss zwar noch ein WC befindet, aber eben kein Bad.
Ermittlung des Zugewinnausgleichs in meinem Fall
vom 28.11.2007 20 € Historischer Preis
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Wenn ich guten Gewissens sagen könnte, daß jeder EURO in die Wertsteigerung "meines" Hauses geflossen ist und ich somit einen auszugleichenden finanziellen Vorteil hätte, dann würde ich dem ja zustimmen, aber von der gesamten Darlehenssumme wurden Dispokredite ausgeglichen, Urlaub gemacht und das inzwischen 7 Jahren Mobiliar (Wohnzimmer,Küche etc.)angeschafft, von dem Sie beim Auszug auch etliches mitgenommen hat.
Schönheitsreparaturen Vermietersache?
vom 22.10.2006 35 € Historischer Preis
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Grundbesitzverein) darin ist vorgesehen die Renovierungsintervalle wie folgt: Der Mieter ist verpflichtet usw... wenn erforderlich, mind. aber in der nachstehenden Zeitfolge: Küche, Bad Toil. - 2 Jahre, bei allen übrigen Räumen - 5 Jahre auf seine Kosten durchzuführen.
Gültigkeit der Endrenovierungsklausel?
vom 9.1.2010 37 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Folgende Klauseln finden sich in meinem Mietvertrag: Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume: - Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in Küchen, Bädern, und Duschräumen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen.