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Kassierer in einem Verein

| 3. Februar 2022 07:21 |
Preis: 51,00 € |

Vereinsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe mich ganz naiv bereit erklärt die Kasse in einem kleinen literarischen Vereins, gemeinnützig e.V.., übernehmen, und bin von den paar Mitgliedern auch gewählt worden, Der Verein hat keine regelmäßigen Einnahmen hat, sondern nur Spenden und gelegentlich Zuwendungen der Stadt. Ausgaben sind eine kleine Raumiete sowie Honorare an Vortragen. Die Tätigkeit des Vereins besteht darin, jeden Monat eine Veranstaltung und ab und zu Kaffee & Kuchen für die Damen abzuhalten. Das war’s dann.

Jetzt lese ich im Internet, dass der Vorstand eines Vereines auch mit dem persönlichen Vermögen haftbar ist und auch zuständig ist für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

Ich möchte mit diesen Dingen überhaupt nichts zu tun haben und ich hab dieses Amt lediglich übernommen weil sonst niemand vorhanden war und ich will dass der Verein weiter existiert.

Im Vereinsregister werden lediglich der erste und zweite Vorsitzende eingetragen. Ich will jetzt diesen Vorsitzenden einen Brief schreiben, in dem ich klarstelle, dass ich das Amt des Kassierers nur übernommen habe um zu helfen, nicht aber um Mitglied des Vorstandes zu sein. Ich schreibe auch dass ich sofort zurücktreten würde, falls die Satzung – die mir nicht bekannt ist – die Begrenzung der Verantwortung des Kassierers auf die ordnungsgemäße Kassenführung nicht zuließe.

Frage: genügt diese Erklärung um mich von der laut meiner Internet Suche an sich bestehenden Haftbarkeit von Vorstandsmitgliedern für den Verein zu befreien?

3. Februar 2022 | 08:39

Antwort

von


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Sehr geeehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Grundsätzlich haften Sie nur, wenn Ihrerseits Verschulden vorliegt. Wenn Sie eine vorsätzliche oder fahrlässige deliktische Handlung begehen, dann haften Sie gegenüber Dritten unbegrenzt im Außenverhältnis.

Wenn Sie sich korrekt verhalten, dann besteht allerdings eigentlich kein Haftungsrisiko. Die Art des Vereins lässt mich ebenfalls nicht auf ein großes Haftungsrisiko schließen. Deshalb käme allenfalls in Betracht, dass der Verein auf Sie zukommt, wenn Sie Ihre Pflichten als Kassierer verletzen.

Wenn der Verein nicht insolvent ist, dann besteht auch kein Risiko in Bezug auf ein Insolvenzverfahren.

Generell muss man also sagen, dass eine persönliche Haftung potentiell denkbar ist. Allerdings ist sie aufgrund Ihrer Schilderung eher unwahrscheinlich.

Ob Sie Mitglied des Vorstands nach § 26 BGB sind kann ich aufgrund Ihrer Angaben nicht beurteilen, dazu müsste ich die Satzung prüfen, diese können Sie mir gerne übersenden.

Ob Sie überhaupt mit sofortiger Wirkung zurück treten können wäre ebenfalls der Satzung zu entnehmen.

Durch eine solche Erklärung können Sie sich aber nicht für bereits begangene Pflichtverletzungen oder deliktische Handlungen von der Haftung befreien lassen.

Sie sollten sich dringend die Satzung besorgen, da vor allem die Unkenntnis er Satzung in Ihrem Fall ein hohes Risiko für Ihre Amtsausübung darstellt.

Wenn Sie Ihren Rücktritt erklären, dann können Sie aber für die Zukunft weitere Haftungsrisiken vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


Bewertung des Fragestellers 3. Februar 2022 | 09:12

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