Rückwirkende Höhergruppierung (Bewertungsirrtum?)
vom 28.7.2023
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Gregor Steenberg, LL.M. / Pforzheim
Seit dem 01.04.2019 bin ich im Öffentlichen Dienst angestellt und wurde der Gruppe 12 Stufe 3 des Tarif TV-L Engelttarif (Tarifgebiet West) zugeordnet. Auf Anlass meiner Führungskraft hat der Personalbereich eine neue Bewertung der Stelle vorgenommen. Im Juli 23 war die Prüfung abgeschlossen und der Personalbereich hat mitgeteilt, dass die Stelle nach EG 13 Teil I TV-L bewertet wird.