Kriegt hier jeder Geld vom Staat auch Nichtdeutsche ?
vom 22.11.2009
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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In § 31 SGB II steht " Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung kann der zuständige Träger in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen. Der zuständige Träger soll Leistungen nach Satz 6 erbringen, wenn der Hilfebedürftige mit minderjährigen Kindern in Bedarfsgemeinschaft lebt. …" Weiterhin finde ich nirgends eine Regelung, wie hier mit Leuten verfahren wird, die keine Deutschen Staatsbürger sind aber hier leben.