Gestern erreichte mich ein Schreiben des Maklers, der nunmehr in seiner Eigenschaft als Bauträger auftritt, und worin er mir mitteilt, dass die ETW aus ihm nicht zuzurechnenden Gründen keinesfalls vor dem 01.10.2006 fertiggestellt wird und dass die Verkäufer ihr Haus erst räumen werden, wenn sie in die neue Wohnung umgezogen sind. ... Mir geht es vorrangig darum, nach einer Wartezeit von mehr als 1 Jahr endlich in das Haus einziehen zu können. ... Falls es so sein sollte, dass die Verkäufer wohl oder übel fristgerecht räumen müssen, was sie nicht wollen, können sie dann kurzerhand vom Kaufvertrag zurücktreten, um die Räumung im Juni zu verhindern und dann das Haus jemand anderem verkaufen?