Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der gegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Selbstverständlich können Sie verlangen, dass die Sachen innerhalb einer gesetzten Frist abgeholt und die Schlüssel übergeben werden. Hierbei können Sie ankündigen, dass Sie Sachen einlagern und die Kosten Ihrer ehemaligen Lebensgefährtin in Rechnung stellen. Sie können auch ankündigen, die Sachen auf deren Kosten zu entsorgen.
Die Schlösser dürfen Sie austauschen, ja, das Haus ist steht in Ihrem Alleineigentum. Daher darf Ihre Lebensgefährtin auch nicht ohne Ihre Zustimmung, also auch nicht ohne Ihr Wissen das Haus betreten. Der Termin zur Abholung muss dann mit Ihnen abgestimmt werden. Eine gesetzliche Grundlage, dass die Sachen nur abgeholt werden dürfen, wenn Sie nicht zu Hause sind gibt es nicht, nein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfrage benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
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