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Probleme nach einer Trennung

| 16. September 2015 16:14 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Altmann

Zusammenfassung

Ein Alleineigentümer darf die Herausgabe aller Schlüssel von demjenigen verlangen, der keinen Anspruch auf Besitz der Wohnung hat.

Es geht um eine Trennung und daraus resultierenden Problemen.

Ich war mit meiner Ex 7 Jahre lang zusammen, aber nicht verheiratet.

Wir haben zusammen in einem Haus gewohnt, bei dem ich alleine im Grundbuch eingetragen bin. Sie hat keine Miete gezahlt und es gab auch keinen Mietvertrag.
Ob Sie derzeit noch da gemeldet ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Da die Trennung einvernehmlich war, haben wir vorher einen recht formlosen Vertrag aufgesetzt, wer das Auto etc. bekommt und gewisse Geldbeträge (weil meine Ex, auch Geld zum Hausbau hinzugesteuert hat).

Sie wohnt jetzt seit 9 Monaten nicht mehr im Haus, hat aber nach wie vor noch einige persönliche Dinge und einige Möbelstücke im Haus zu stehen, die ich gerne los haben will.

Der Vertrag ist soweit erfüllt, außer dass ich noch einen kleinen Geldbetrag zurückhalte, bis Sie alle Sachen von sich abgeholt hat.

Trotz Nachfrage holt Sie diese vorerst nicht ab, da Sie kein Platz dafür habe und im Vertrag auch kein Datum steht bis wann diese Sachen abgeholt werden müssen. Zum Thema Sachen abholen wurde im Vertrag gar nichts vereinbart, da dies für mich selbstredend war, dass man seine persönlichen Dinge nach einer Trennung mitnimmt.

Bisher hat Sie noch einen Schlüssel für das Haus und war nun schon seit der Trennung bereits 2x ohne Anmeldung da, um Kleinigkeiten von Ihren verbleibenden Dingen zu holen.

Folgendes wüsste ich nun gerne:

Kann ich Sie dazu veranlassen, dass Sie Ihre restlichen Sachen abholt innerhalb einer bestimmten Frist?

Habe ich mehr Handlungsmöglichkeiten, wenn ich den verbleibenden Restbetrag aus dem Vertrag zahle und dieser dann vollständig erfüllt ist?

Darf ich die Schlösser austauschen oder darf Sie solange Sie noch persönliche Dinge im Haus zu stehen hat jederzeit in das Haus rein, ohne vorherige Ankündigung?

Muss Sie zur Abholung einen Termin mit mir abstimmen?

Zudem möchte Sie Ihre Sachen nur abholen wenn ich nicht zu Hause bin!
Das möchte ich natürlich nicht, gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage?

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der gegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Selbstverständlich können Sie verlangen, dass die Sachen innerhalb einer gesetzten Frist abgeholt und die Schlüssel übergeben werden. Hierbei können Sie ankündigen, dass Sie Sachen einlagern und die Kosten Ihrer ehemaligen Lebensgefährtin in Rechnung stellen. Sie können auch ankündigen, die Sachen auf deren Kosten zu entsorgen.

Die Schlösser dürfen Sie austauschen, ja, das Haus ist steht in Ihrem Alleineigentum. Daher darf Ihre Lebensgefährtin auch nicht ohne Ihre Zustimmung, also auch nicht ohne Ihr Wissen das Haus betreten. Der Termin zur Abholung muss dann mit Ihnen abgestimmt werden. Eine gesetzliche Grundlage, dass die Sachen nur abgeholt werden dürfen, wenn Sie nicht zu Hause sind gibt es nicht, nein.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfrage benutzen.


Mit freundlichen Grüßen



Astrid Hein
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 18. September 2015 | 12:52

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