Sehr geehrte Rechtsratssuchende,
sehr geehrter Rechtsratssuchender,
gerne würde ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen konkret Stellung nehmen.
Allerdings beurteile sich die Rechtslage gem. Internationalem Privatrecht, konkret gem. dem nachfolgend zitierten Art. 25 Abs. 1 EGBGB
, nicht nach deutschem, sondern nach griechischem Recht, da Ihr Vater griechischer Staatsbürger ist. Auf den Wohnsitz des Erblassers kommt es demgegenüber nicht an:
„Die Rechtsnachfolge von Todes wegen unterliegt dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehörte.“
Ich möchte Ihnen daher empfehlen, einen griechischen Rechtsanwalt mit der Beantwortung Ihrer Rechtsfrage zu beauftragen.
Nach deutschem Recht wären Ihre Fragen wie folgt zu beantworten:
1.Wer erbt das Haus inkl. Grundstück?
Mangels anderweiter testamentarischer Regelung würden die Kinder Ihres Vaters das Grundstück zu gleichen Teilen erben.
2.Kann er mich enterben und mein Bruder bekommt alles? Hätte ich, wenn mein Vater sagt mein Bruder soll alles erben, überhaupt einen Anspruch auf die Hälfte des Erbes?
Durch testamentarische Verfügung könnte Sie Ihr Vater enterben. Allerdings verbliebe Ihnen in diesem Fall ein Pflichtteilsanspruch, der Ihnen nicht genommen werden kann. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anmerkungen weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe Ihnen für etwaige Rückfragen und weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Für das mir entgegengebrachte Vertrauen darf ich mich bei Ihnen bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.
Ein kurze frage habe ich aber noch..
Da es sich um ein Haus in Griechenland handelt und alle angehörige Griechen sind bedeutet das für mich dass in dem Fall das Griechische recht zugreift oder?
Gibt es diesen Pflichtteilanspruch auch im Griechischen Recht?
Sehr geehrte Rechtsratssuchende,
sehr geehrter Rechtsratssuchender,
wie bereits mitgeteilt, richtet sich die Rechtslage nach griechischem Recht.
Ich empfehle Ihnen daher, einen RA in Griechenland hinzuziehen und mit diesem abzuklären, ob auch das griechische Recht einen Pflichtteilsanspruch o.ä. kennt.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin