Arbeitsvertrag: Kündigungsfrist vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
vom 12.4.2021
für 53 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Juni 2021, auf Grund der 14 Tage? ... Alternativ: Ich kündige zu spät erscheine aber nicht und muss Schadensersatz für anteilig 14 Tage in Höhe eines Bruttomonatslohns zahlen, bzw. der Arbeitgeber kündigt mich zu spät (stellt mich die 14 Tage ggf. frei) und muss mir anteilig 14 Tage meines Bruttomonatslohns zahlen? ... Verlängert sich die Kündigungsfrist gesetzlich für den Arbeitgeber über diese Frist hinaus, so gilt dies in gleicher Weise für den Mitarbeiter. (4) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (5) Das Anstellungsverhältnis endet, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf, mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Mitarbeiter nach dem frühestmöglichen Zeitpunkt Anspruch auf gesetzliche Rente[...]"