Leider konnte der Vertrag nicht an Ort und Stelle unterschrieben werden, da auf den Grundstücken des Landwirtes noch eine Grundschuld eingetragen war. ... Ferner sollte der Landwirt einen neuen Termin mit dem Notar vereinbaren, wenn die Angelegenheit mit der Grundschuld geklärt ist. ... Was wäre in diesem Fall, wenn der Landwirt und der Käufer schon bei Notar waren und das Grundbuch geändert wäre?