Im Arbeitsvertrag sind keine Kündigungsfristen angegeben. ... Reicht die oben genannte Sachlage für eine außerordentliche Kündigung aus? Was müsste so eine Kündigung enthalten?
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin seit 15 Jahren in einem kleinen Betrieb (ca 8.Personen) beschäftigt. Die letzten 3 Jahre war ich nur noch in Teilzeit tätig d.h. eine Woche Vollzeit und eine Woche frei. Außerdem musste ich die gesamte Urlaubsvertretung übernehmen ( ca. 12 Wochen im Jahr täglich 10-12 Std. arbeiten d.h. meine "Frei"woche fiel weg).Auch ist Mobbing für mich nichts Neues.
Die ersten Jahre habe ich noch in England gelebt und damals auch einen englischen Arbeitsvertrag unterschrieben. ... Wir haben auch einige Angestellte hier in Deutschland, die alle einen deutschen Arbeitsvertrag bekommen haben. Die Änderung von englischen auf deutschen Arbeitsvertrag hat bei mir jedoch nie stattgefunden.
Bei einer Arzthelferin von ihr geht es um folgendes: sie erhielt von meiner Kollegin am 23.1.08 einen für "die Dauer von 5 Monaten zur Probe abgeschlossenen Arbeitsvertrag", der "mit Ablauf der Probezeit endet, sofern er nicht zuvor verlängert wird. ... Bisher hat die Arbeitnehmerin noch keinen neuen Arbeitsvertrag oder irgendeine Form von Verlängerung erhalten. Wir gingen davon aus, dass wir sie auf jeden Fall weiter beschäftigen werden und wollten ihr im Laufe des Monats einen neuen Arbeitsvertrag aushändigen.
(der neue Arbeitgeber hat mich auf diesen Beginn wg. dringender Stellenbesetzung verpflichtet) Damit würde ich nicht fristgerecht kündigen, denn mein Arbeitsvertrag sieht eine Kündigung zum Quartalsende vor. ... Bin ich bei diesem Schritt der nicht fristgerechten Kündigung auf den good will des Arbeitgebers angewiesen? ... (z.B. dann "klaue" ich eben Bleistifte, um eine fristlose Kündigung zu erreichen oder lasse mich bis zu regulärem Vertragsende krankschreiben oder bleibe dem Arbeitsplatz fern) (durch die kurze Beschäftigung fühle ich mich den Arbeitgeber nicht sehr eng verbunden und ein schlechtes Arbeitszeugnis würde ich Kauf nehmen) Für eine SCHNELLSTE Beantwortung der Frage wäre ich dankbar.
2) Führt die Kündigung/Freistellung zu einer Sperrzeit beim Arbeitsamt und wenn ja, wie kann man diese durch eine Regelung umgehen? ... a) Kann ich für die Zeit der Freistellung als freier Berater gegen Bezahlung bei einem neuen AG tätig sein und den Arbeitsvertrag zum 01.08. unterschreiben? b) Kann ich einen Arbeitsvertrag zum 01.08. beim neuen AG unterschreiben und vorher auf freiwilliger Basis beim AG arbeiten und dies durch einen SignUp-Bonus vergüten lassen?
Hallo, folgende Situation: Arbeitgeber „AG" hat mit einem Arbeitnehmer „AN" einen Arbeitsvertrag geschlossen in dem eine 6 Monatige Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit gelten soll. ... Der AG stellt sich aber quer und behauptet, dass der AN mit der Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag die 6 Monatige Frist, unabhängig von §622, akzeptiert hat und nun die vollen 6 Monate beim AG aussitzen muss.
Sehr geehrte Damen und Herren, mein aktueller Arbeitsvertrag enthält eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende. ... Wäre es rechtlich möglich eine erneute Kündigung einzureichen, die schon zum 31.11. wirksam wird? Wenn ja, müsste die vorige Kündigung dann widerrufen werden oder wird diese durch eine erneute Kündigung ersetzt?
Guten Tag, Ich habe die Kündigung meines Arbeitgebers erhalten. ... Eine Abmahnung zur Erfüllung einer Fristlosen Kündigung ist im Vorfeld nicht erfolgt. ... Laut Arbeitsvertrag gilt die Gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Laut Arbeitsvertrag besteht jedoch eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende - das würde bedeuten, dass wir erst in 3 Monaten zusammen ziehen könnten. ... Wäre das eine Möglichkeit für eine frühere Kündigung?
Für die Lösung des Arbeitsverhältnisses sieht der Arbeitgeber folgende Möglichkeiten: Erstens: Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen, Kündigungsfrist: ein Monat zum Monatsende Zweitens: Kündigung durch den Arbeitgeber aus gesundheitlichen Gründen, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Monatsende. ... Drittens: Einvernehmliche Lösung des Arbeitsvertrages durch einen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen Eine Weiterbeschäftigung scheint für ihn nicht besonders attraktiv zu sein. ... Frage: Welche Art der Lösung des Arbeitsvertrages würden Sie mir empfehlen?
Die letzte Vertragsverlängerung erfolgte Ende April somit müsste der Arbeitsvertrag meines Wissens nach automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergegangen sein. ... Die fristlose Kündigung war auf den 07.10.11 datiert obwohl ich mehrmals am selbigen Tag den Briefkasten gelehrt hatte und die Kündigung aber erst am 08.10.11 eingeworfen wurde !? ... Meine Fragen: Welche Chancen habe ich gegen diese fristlose Kündigung vor zu gehen?
Guten Tag, ein Arbeitsvertrag enthält folgende Klauseln zur Kündigung: 1. Dieser Arbeitsvertrag ist beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündbar. 2. ... Eine verspätet zugegangene Kündigung gilt als Kündigung für den nächstzulässigen Zeitpunkt.
ich habe folgendes problem. bin derzeit in einem unbefristetem arbeitsverhältnis. habe mich anderweitig beworben und eine neue arbeitsstelle zum 01.01.2008 (arbeitsvertrag bereits unterschrieben). während meines jahresurlaubs hat sich in meiner jetzigen abteilung eine veränderung ergeben d.h. die abteilung wird aufgelöst und man versucht die mitarbeiter im hause anderweitg unterzubringen. also keine betriebsbedingte kündigung lt. arbeitgeber.überraschenderweise erhielt ich nun während meines urlaubs einen anruf meiner jetzigen chefin das die abteilung aufgelöst wird(bis dorthin wußte ich noch nichts von der auflösung). durch dummheit erzählte ich ihr das ich sowieso eine neue arbeitsstelle habe. schriftlich habe ich noch nichts veranlaßt vielleich ergibt sich ja noch eine abfindung. nun drängt sich mich aber ständig schriftlich zu kündigen. daraufhin habe ich ihr per e-mail mitgeteilt,das es mit der neuen stelle nicht sicher ist und ich derzeit nicht schriftlich kündigen werde. um die kündigungsfrist einzuhalten müßte ich erst mitte nov.07 kündigen. jetzt die frage kann mein jetziger arbeitgeber mich wegen falschaussage oder vorspielen falscher tatsachen belangen.??
Er bestand allerdings darauf, einen neuen Vertrag aufzusetzen, ich nehme an, um eine Abfindung bei einer eventuellen Kündigung von seiner Seite in der Zukunft zu vermindern (ich bin seit 01.01.97 dort beschäftigt).
AN überreicht 1 Woche später persönlich die Kündigung und besteht natürlich auf die Kündigungsfrist des 1. ... Die Kündigung ist schriftlich mit dem korrekten Datum nicht bestätigt vom AG, nur mündlich.
Der Entwurf des Arbeitsvertrags liegt mir vor, Basis ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder: http://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/TV-L.pdf, auf den verwiesen wird ("Für den Arbeitsvertrag gilt der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L)"). Ausweislich des Arbeitsvertrags ist mein Vertragspartner die Universität, nicht der Fachbereich.