Zwangsversteigerung, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und Grundbuchrecht.
vom 2.7.2007
100 €
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., die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen kann nur durch Zwangsverwaltung und Eintragung von Zwangssicherungshypotheken erfolgen (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/866.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 866 ZPO: Arten der Vollstreckung">§ 866 ZPO</a>).