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Hohe Rechnung für drahtlose Internetnutzung

3. Februar 2012 15:42 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jan Gerth

Nach einem beruflich bedingten plötzlichen Umzug wartete ich auf den Internetanschluss und nutzte daher einen USB-Funk-Stick meines bisher preiswerten Internetanbieters. Nun hatte ich für drahtloses Internet zwei extrem hohe Monatsrechnungen über 600 Euro (Datum) und 700 (Datum) Euro erhalten. Den Vertrag hatte ich vor ca. drei Jahren abgeschlossen (9ct/Minute für Internetnutzung) und zuvor nicht genutzt. Diese Rechnungen waren fehlerhaft (mir wurden im Schnitt 9 Stunden Internetnutzung pro Tag berechnet, ich habe aber nur einen Teil davon genutzt), was ich umzugsbedingt erst spät bemerkte und ich habe dann sofort durch Lastschriftwiderspruch das Geld auf mein Konto zurückbuchen lassen.

Der Internetanbieter teilte mir nach Einspruch mit, dass ein Fehler unterlaufen sei, und dass eine Gutschrift über ca. 500,- (pauschal für zwei Monate) auf mein Konto bei diesem Internetanbieter erfolgt sei, mit der Aufforderung den Restbetrag zu begleichen. Wieso die alte Rechnung fehlerhaft war, und warum die neue Rechnung in Ordnung sei, wurde mir trotz Anfrage per Mail an die Rechnungsabteilung nicht beantwortet. Die falsche Einzelverbindungsübersicht (Verbindungen doppelt berechnet) wurde nicht korrigiert und die ältere ist nicht mehr abrufbar. Eine neue korrigierte Rechnung für die beiden Monate erhielt ich nicht, aber Mahnungen mit Mahngebühren.

1. Frage: Muss man mir nicht zuerst eine neue korrekte Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht für jeden einzelnen der beiden Abrechnungsmonate stellen, bevor gemahnt werden darf?

2. Frage: Wie läuft der Mahnprozess, welche Fristen gelten, wie schnell muss ich auf Briefe oder Mails antworten, innerhalb welcher Fristen muss ich üblicherweise Rechnungen begleichen?

3. Darf ich dem Internetanbieter eine Frist für eine Antwort setzten und was ist angemessen?

Und nun weiter. Als ich erfuhr, dass die Monatsflatrate für unbegrenztes Surfen bei diesem Anbieter im Internet inzwischen nur knapp 20,- Euro kostet (jederzeit kündbar), die Jahresflatrate noch viel günstiger ist, war ich sauer. Ich sollte für zwei Monate ein Vielfaches eines Jahresvertrages zahlen. Natürlich hatte ich vor langer Zeit einen Vertrag unterzeichnet, der natürlich eine Gültigkeit besitzt. Trotzdem denke ich, dass ein Vertragspartner eine gewisse Fürsorgepflicht hat. Er hätte mich informieren können und mir einen finanziellen Schaden ersparen können. Zum Beispiel durch einen Hinweis auf die entstanden Kosten („Ihr Verbrauch übersteigt die Summe…", sei es durch einen Hinweis auf die viel günstigere monatliche Flatrate). Ich stelle mir vor, meine Autowerkstatt baut mir ein sauteures Ersatzteil ein, das ein Vielfaches kostet (die Autowerkstatt verdient mehr daran), ohne mich zu informieren, dass es ein völlig identisches Teil des gleichen Herstellers gibt, das die Werkstatt in der Regel einbaut und gut kennt. Wäre dies rechtens? Ich bezweifle dies.

Im Internet habe ich zu diesem Thema („Wucher" bei sehr hohen Rechnungen für Handynutzung und drahtlose Internettarife) erstaunlicherweise praktisch keine Gerichtsurteile gefunden.

Interessanterweise aber in Foren die Information, dass Handy- und Internetbetreiber bei extrem hohen Rechnungen oft sehr kulant sind und nach Mahnungen und Inkassobriefen bei Hartnäckigkeit doch nachgeben. Ich habe den Eindruck, dass die Betreiber Gerichtsurteile zu diesem Thema vermeiden möchten, da sie selbst wissen, dass sich die Justiz gegen diese Praktiken entscheiden könnte, was die Unternehmen Millionen kosten würde. Von Anwälten in Rechtsforen kommt nämlich die persönliche Einschätzung, dass es sich bei ähnlichen Fällen durchaus um Wucher oder Verstoß gegen die guten Sitten handeln könnte (sorry, aber an die genauen Begriffe, die die Anwälte benutzen, erinnere ich mich nicht).

Mir ist übrigens aufgefallen, dass in Telekommunikationsforen, in der die Problematik extrem hoher Rechnungen besprochen wurden -anders als in anderen Foren-, in besonderem Umfang die Threaderöffner beschimpft werden und Ihnen vorgeworfen wird, dass sie sich die Vertragsbedingungen besser hätten durchlesen müssen. Da drängt sich der Eindruck auf, dass die Telekommunikationsunternehmen in diesen Foren fleißig mit posten.

Da ich im Augenblick Zeit habe und durchaus bereit wäre erstmalig in meinen Leben einen Gang vor ein Gericht in Erwägung zu ziehen, habe ich folgende Fragen:

1. Wo wäre der Gerichtsort?
2. Wie lange dauert es in Deutschland bis zu einem Gerichtstermin?
3. Mit welchen Kosten (eigener Anwalt, Prozesskosten, weitere Kosten) muss ich rechnen, wenn ich verliere/gewinne (Rechnung ca. 800,-, ich bin bereit 400.- an den Internetprovider zu zahlen)?
4. Welche Anwaltskosten der Gegenseite muss ich übernehmen?
5. Welchen Anwalt wähle ich, nur einen vor Ort des Prozesses?
6. Worauf muss ich achten, muss ich selbst anreisen?
7. Wie schätzen Sie persönlich den Fall ein?
8. Wenn ich den Prozess verliere, bekomme ich dann einen Schufaeintrag, wegen späten Zahlens?

Ich weiß, dass der Richter/die Richterin so oder so entscheiden kann, schließlich bin ich einen Vertrag eingegangen. Ich bin auch bereit den Prozess zu verlieren, sollten die Kosten tragbar sein. Im ungünstigsten Falle habe ich Lebenserfahrung gesammelt.

Ich freue mich auf Ihre Antwort

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage im Rahmen einer ERSTberatung zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:


1. Frage: Muss man mir nicht zuerst eine neue korrekte Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht für jeden einzelnen der beiden Abrechnungsmonate stellen, bevor gemahnt werden darf?
Sie haben grds. einen Anspruch auf ordnungsgemäße Abrechnung. Hierzu zählt auch ein Einzelverbindungsnachweis. Nach der Gutschrift muss nun keine neue Rechnungslegung erfolgen, wenn denn die erste Abrechnung korrekt gewesen ist.

2. Frage: Wie läuft der Mahnprozess, welche Fristen gelten, wie schnell muss ich auf Briefe oder Mails antworten, innerhalb welcher Fristen muss ich üblicherweise Rechnungen begleichen?
Das Telekommunikationsunternehmen wird Ihnen in der Regel Fristen setzen, welche Sie beachten sollten. Ebenso werden die eingeschalteten Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte solche Fristen setzen. Wenn Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt wird, so müssen Sie gegen diesen Widerspruch binnen 14 Tagen erheben. Sonst wird auf Antrag des Unternehmens ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Gegen diesen können Sie zwar binnen weiterer 14 Tage Einspruch erheben, der Gegner könnte hieraus aber die Vollstreckung betreiben. Nach Widerspruch geht die Sache dann an das zuständige Amtsgericht, wo dann verhandelt wird und das Gericht die Fristen vorschreibt.

3. Frage: Darf ich dem Internetanbieter eine Frist für eine Antwort setzten und was ist angemessen?
Eine Frist können Sie setzen und 10 Werktage sind angemessen und üblich.

1. Wo wäre der Gerichtsort?
Verklagt würden Sie am Gericht Ihres Wohnsitzes. Dem Beklagten soll nicht durch die Wahl eines weit entfernten Gerichtsortes die Verteidigung erschwert werden.

2. Wie lange dauert es in Deutschland bis zu einem Gerichtstermin?
Dies ist schwer zu sagen. Die Telekommunikationsunternehmen schalten nach den Inkassounternehmen erst noch Rechtsanwälte zur außergerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche ein, so dass solche Verfahren sich über Monate hinziehen können.

3. Mit welchen Kosten (eigener Anwalt, Prozesskosten, weitere Kosten) muss ich rechnen, wenn ich verliere/gewinne (Rechnung ca. 800,-, ich bin bereit 400.- an den Internetprovider zu zahlen)?
Bei einem Streitwert von 400,00 € liegt Ihr Prozesskostenrisiko (eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt und Gerichtskosten) im Falle des vollständigen Verlierens bei 420,35 €. Bei 800,00 € läge dies bei 569,35 €.

4. Welche Anwaltskosten der Gegenseite muss ich übernehmen?
Die Kosten des Anwalts und auch die Kosten eines möglichen Unterbevollmächtigten, wenn der Anwalt nicht selber anreisen würde, sondern sich einen Kollegen am Sitz Ihres Gerichts nehmen würde. Dies machen die Telekommunikationsunternehmen bzw. deren beauftrage Rechtsanwälte in der Regel oder grundsätzlich.

5. Welchen Anwalt wähle ich, nur einen vor Ort des Prozesses?
Sie sollten einen Rechtsanwalt mit Fachrichtung Telekommunikationsrecht wählen, dies wäre z.B. ein Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Gerne können Sie sich auch an mich wenden.
6. Worauf muss ich achten, muss ich selbst anreisen?
In der Regel verlangt das Gericht, dass Sie als beklagter anreisen müssen. Es gibt aber auch Richter die darauf verzichten, so dass nur die Rechtsanwälte verhandeln.

7. Wie schätzen Sie persönlich den Fall ein?
Es ist sehr fraglich, ob Sie die Gebühren wie berechnet, bezahlen müssen.
Ihren Mobilfunkanbieter treffen mehre Pflichten, gegen welche dieser verstoßen hat. So muss jeder Telefonanbieter seine Kunden vor Schäden schützen. Hierzu gibt es reichlich Rechtsprechung aus der letzten Zeit, welche Ihre Position stützen.

So hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil, entschieden, dass der Mobilfunkanbieter gegenüber dem Verbraucher eine vertragliche Nebenpflichtverletzung begeht, wenn er den Vertragspartner nicht vor Schäden bewahrt, etwa dadurch, dass die Tarife gedeckelt seien und nicht erst bei einer vierstelligen Summe eine Sicherheitssperre greift. Bei Ihrem Tarif hat ja anscheinend überhaupt keine Deckelung eingegriffen, was per se nicht rechtens ist.

Das Landgericht Kleve hat z.B. in einem Fall von ausländischen Gebühren ausführlich begründet, dass eine solch hohe Summe nicht gezahlt werden muss.

Das Landgerichts Arnsberg geht sogar davon aus, dass allein der Einzelverbindungsnachweis nicht ausreichend war, um die Gebühren zu beweisen, da diese die in Rede stehenden Datenverbindung nicht genau aufgeschlüsselt werden.

Aus Ihrer Anfrage ergibt sich, dass Ihr Telefonanbieter weder eine Sicherheitssperre eingebaut, noch Sie darüber hinreichend informiert hat, welche Kosten auf Sie zukommen können. Daher kann hier zumindest eine nicht unerhebliche Reduzierung der Kosten erreicht werden.

8. Wenn ich den Prozess verliere, bekomme ich dann einen Schufaeintrag, wegen späten Zahlens?
Nein, denn in die Schufa dürfen nach den eigenen Regeln der Schufa nur unbestrittene Forderungen aufgenommen werden. Und nach einem Prozess, bei welchem die Forderungen bestritten worden sind gibt es keinen Eintrag, wenn dann der letztendlich ausgesprochene Betrag in der geforderten Frist gezahlt wird.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, etwa zur um BASE anzuschreiben, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.

Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
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