Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage im Rahmen einer ERSTberatung zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
1. Frage: Muss man mir nicht zuerst eine neue korrekte Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht für jeden einzelnen der beiden Abrechnungsmonate stellen, bevor gemahnt werden darf?
Sie haben grds. einen Anspruch auf ordnungsgemäße Abrechnung. Hierzu zählt auch ein Einzelverbindungsnachweis. Nach der Gutschrift muss nun keine neue Rechnungslegung erfolgen, wenn denn die erste Abrechnung korrekt gewesen ist.
2. Frage: Wie läuft der Mahnprozess, welche Fristen gelten, wie schnell muss ich auf Briefe oder Mails antworten, innerhalb welcher Fristen muss ich üblicherweise Rechnungen begleichen?
Das Telekommunikationsunternehmen wird Ihnen in der Regel Fristen setzen, welche Sie beachten sollten. Ebenso werden die eingeschalteten Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte solche Fristen setzen. Wenn Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt wird, so müssen Sie gegen diesen Widerspruch binnen 14 Tagen erheben. Sonst wird auf Antrag des Unternehmens ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Gegen diesen können Sie zwar binnen weiterer 14 Tage Einspruch erheben, der Gegner könnte hieraus aber die Vollstreckung betreiben. Nach Widerspruch geht die Sache dann an das zuständige Amtsgericht, wo dann verhandelt wird und das Gericht die Fristen vorschreibt.
3. Frage: Darf ich dem Internetanbieter eine Frist für eine Antwort setzten und was ist angemessen?
Eine Frist können Sie setzen und 10 Werktage sind angemessen und üblich.
1. Wo wäre der Gerichtsort?
Verklagt würden Sie am Gericht Ihres Wohnsitzes. Dem Beklagten soll nicht durch die Wahl eines weit entfernten Gerichtsortes die Verteidigung erschwert werden.
2. Wie lange dauert es in Deutschland bis zu einem Gerichtstermin?
Dies ist schwer zu sagen. Die Telekommunikationsunternehmen schalten nach den Inkassounternehmen erst noch Rechtsanwälte zur außergerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche ein, so dass solche Verfahren sich über Monate hinziehen können.
3. Mit welchen Kosten (eigener Anwalt, Prozesskosten, weitere Kosten) muss ich rechnen, wenn ich verliere/gewinne (Rechnung ca. 800,-, ich bin bereit 400.- an den Internetprovider zu zahlen)?
Bei einem Streitwert von 400,00 € liegt Ihr Prozesskostenrisiko (eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt und Gerichtskosten) im Falle des vollständigen Verlierens bei 420,35 €. Bei 800,00 € läge dies bei 569,35 €.
4. Welche Anwaltskosten der Gegenseite muss ich übernehmen?
Die Kosten des Anwalts und auch die Kosten eines möglichen Unterbevollmächtigten, wenn der Anwalt nicht selber anreisen würde, sondern sich einen Kollegen am Sitz Ihres Gerichts nehmen würde. Dies machen die Telekommunikationsunternehmen bzw. deren beauftrage Rechtsanwälte in der Regel oder grundsätzlich.
5. Welchen Anwalt wähle ich, nur einen vor Ort des Prozesses?
Sie sollten einen Rechtsanwalt mit Fachrichtung Telekommunikationsrecht wählen, dies wäre z.B. ein Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Gerne können Sie sich auch an mich wenden.
6. Worauf muss ich achten, muss ich selbst anreisen?
In der Regel verlangt das Gericht, dass Sie als beklagter anreisen müssen. Es gibt aber auch Richter die darauf verzichten, so dass nur die Rechtsanwälte verhandeln.
7. Wie schätzen Sie persönlich den Fall ein?
Es ist sehr fraglich, ob Sie die Gebühren wie berechnet, bezahlen müssen.
Ihren Mobilfunkanbieter treffen mehre Pflichten, gegen welche dieser verstoßen hat. So muss jeder Telefonanbieter seine Kunden vor Schäden schützen. Hierzu gibt es reichlich Rechtsprechung aus der letzten Zeit, welche Ihre Position stützen.
So hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil, entschieden, dass der Mobilfunkanbieter gegenüber dem Verbraucher eine vertragliche Nebenpflichtverletzung begeht, wenn er den Vertragspartner nicht vor Schäden bewahrt, etwa dadurch, dass die Tarife gedeckelt seien und nicht erst bei einer vierstelligen Summe eine Sicherheitssperre greift. Bei Ihrem Tarif hat ja anscheinend überhaupt keine Deckelung eingegriffen, was per se nicht rechtens ist.
Das Landgericht Kleve hat z.B. in einem Fall von ausländischen Gebühren ausführlich begründet, dass eine solch hohe Summe nicht gezahlt werden muss.
Das Landgerichts Arnsberg geht sogar davon aus, dass allein der Einzelverbindungsnachweis nicht ausreichend war, um die Gebühren zu beweisen, da diese die in Rede stehenden Datenverbindung nicht genau aufgeschlüsselt werden.
Aus Ihrer Anfrage ergibt sich, dass Ihr Telefonanbieter weder eine Sicherheitssperre eingebaut, noch Sie darüber hinreichend informiert hat, welche Kosten auf Sie zukommen können. Daher kann hier zumindest eine nicht unerhebliche Reduzierung der Kosten erreicht werden.
8. Wenn ich den Prozess verliere, bekomme ich dann einen Schufaeintrag, wegen späten Zahlens?
Nein, denn in die Schufa dürfen nach den eigenen Regeln der Schufa nur unbestrittene Forderungen aufgenommen werden. Und nach einem Prozess, bei welchem die Forderungen bestritten worden sind gibt es keinen Eintrag, wenn dann der letztendlich ausgesprochene Betrag in der geforderten Frist gezahlt wird.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, etwa zur um BASE anzuschreiben, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
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