guten tag meine frage betrifft den <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 184b StGB: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften">§ 184b StGB</a>: wie verhält man sich am besten, wenn man im internet zufällig auf eine seite mit vermutlich kinderpornografischem inhalt stößt? die seite war eine weiterverlinkung auf einer anderen seite, der link war weder in seiner darstellung noch in der namensgebung als link auf kinderpornografie erkennbar, d.h., der user wußte definitiv nicht, was sich dahinter verbarg. nach § 184b abs.4 stgb wird mit einer freiheitsstrafe von bis zu zwei jahren oder mit geldstrafe bestraft, wer es unternimmt (versuch und vollendung), sich selbst den besitz von kinderpornographischen schriften zu verschaffen. ebenso wird der besitz solcher schriften bestraft. unter besitz versteht man "das innehaben der tatsächlichen sachherrschaft" über entsprechendes material. im zusammenhang mit dem internet fällt hierunter das speichern der digitalen bilder auf der festplatte oder einem sonstigen datenträger. dies gilt auch für zwischenspeicherungen im cache oder für e-mail-anhänge, die auf der festplatte in einem zwischenspeicher abgelegt werden. meine fragen lauten: - ist es richtig, dass bei zufallsfunden mangels vorsatz bzw. besitzwillens eine strafbarkeit entfällt, sofern man im rahmen von eben solchen zufallsfunden bilddateien nicht speichert und den cache unverzüglich löscht? ... wie gesagt, es wurde nicht nach solchem material gesucht, sondern es handelt sich definitiv um einen zufallsfund. er hat nach gewahr werdens des inhalts der seite den browser umgehend geschlossen, arbeitsspeicher (mittels ausschalten des PCs) sowie den browser- und festplattencache gelöscht (mit einem speziellen programm). herunter geladen, abgespeichert, weitergeleitet etc. wurde auch nichts, ebensowenig wurde auf der seite irgend etwas angeklickt. - jetzt verhält es sich so, dass der user die internetadresse dieser seite nicht mehr genau kennt und auch nicht genau sagen kann, ob es sich tatsächlich um kinderpornografie gehandelt hat oder nicht. ist es trotzdem sinnvoll, eine anzeige bei der zuständigen polizeidienststelle zu erstatten?