Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich verhält es sich so, dass ein- und auch mehrjährige Verträge jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar sind. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
Die außerordentliche Kündigung kommt generell bei allen Versicherungen dann in Betracht, wenn der Versicherer die Prämien erhöht. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
Wie jedes andere Dauerschuldverhältnisse kann auch der Vertrag über eine Hausratversicherung fristlos gekündigt werden, wenn dem Ihnen ein Festhalten am Vertrag nicht bis zum Beendigungszeitpunkt oder zum Ablauf der Kündigungsfrist zugemutet werden kann. An diese Voraussetzung sind aber hohe Anforderungen zu stellen.
So kommt eine außerordentliche Kündigung dann in Betracht, wenn der Versicherer willkürlich und unberechtigt den Versicherungsschutz verweigert, unberechtigt vom Vertrag zurücktritt oder sich allgemein als säumig erweist. Ob die von Ihnen geschilderten „Vorfälle" zu einer außerordentlichen Kündiging berechtigen, wage ich zu bezweifeln. Wenn Sie nicht zaheln, wird die Versicherung Sie in jedem Falle anmahnen und ggf. auch die Prämie vollstrecken.
Ich würde in Ihrem Fall versuchen, auf dem Wege der Kulanz eine Einigug zu erzielen. Habnen Sie noch mehr Versicherungen bei Ihrem Anbieter? Wenn ja, könnten Sie die sofortige Entlassung aus dem Vertrag mit Ihren weiteren Versicheurungsverhältnissen begründen und Ihren Verbleib bei der Versicherung zusichern.
Eine andere Möglichkeit sehe ich nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt leider nicht.
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen
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