Sehr geehrter Fragesteller,
Gerne beantworte ich Ihre Anfrage gefolgt:
1)3)
Was sie in einer derartigen Situation tun können ist nur begrenzt aus rechtlicher Sicht beantworten.
Sicher ist nur, das in Ihrem Haushalt zwei unterhaltspflichtige Personen wohnen, und der pfändungsfrei Betrag bei Ihnen relativ hoch ist, das heißt bei Ihnen dürfen nur rund 450 € gesendet werden, soweit kein anderes verwertbares Vermögen vorliegt. Ein Betrag der aus meiner Sicht noch im erträglichen Rahmen liegt. So werden sie die Schulden wohl oder übel abstottern müssen.
Wenn Sie wie in ihrer letzten Frage angegebenen keinerlei Rücklagen haben, bleibt dem Finanzamt nichts anderes übrig als auf das zu zugreifen, was da ist. Gegebenenfalls wird das Finanzamt der Ansicht seien das zwei Fahrzeuge für Sie zu viel sind und das wertvollere Kraftfahrzeug pfänden.
2)
Für ihre Steuerschulden hinsichtlich der Umsatzsteuer kann Ihre Frau nicht haftbar gemacht werden, da Steuerschuldner nur der Unternehmer selbst ist. Leider ist aus den Sachverhalt nicht ersichtlich, ob Sie auch zulasten ihrer Frau (umsatzsteuerlich) gehandelt haben.
Zur Klarstellung möchte ich Ihnen daher mitteilen, dass das umsatzsteuerrechtlicher Sicht hier nur der Steuerschuldner selbst zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Etwas anders verhält es sich bei der einkommenssteuerlichen Veranlagung.
Solange das Ehepaar gemeinsam veranlagt war oder ist, haften sie beide als Gesamtschuldner. Das heisst, das Finanzamt kann von jedem die volle Nachzahlung verlangen und unter beiden muss dann ausgeglichen werden. Bei einer getrennten Veranlagung, die wohl haftet jeder nur für seine eigene Steuerschuld.
Aus den Sachverhalt geht nicht hervor, ob sie gemeinsam veranlagt oder auf Antrag hin getrennt veranlagt werden.
Ich hoffe, Ihnen zunächst geholfen zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
RA Tawil
Hallo,
meine Frau und ich wurden gemeinsam veranlagt - der Steuerbescheid für die ESt ist auch auf unser beider Namen ausgestellt.
Habe heute nochmal mit der Steuerfahndg. telefoniert - offensichtlich gälte die prognostizierte Strafe nur im günstigsten Falle - d.h. ich wäre reuig und würde alles versuchen, um die Steuerschuld zu begleichen - frägt sich nur von was (worauf die aber erst gar nicht eingegangen sind...wozu auch - deren Job ist ja getan - was interessiert mich mein Gefasel von gestern...).
- Was kann mir - strafrechtlich - schlimmstenfalls blühen?
- Ich habe meine Bereitschaft geäußert, das wertvollere (leider aber auch unverkäuflichere) meiner beiden Kfz zu übertragen - wollen die nicht - die wollen nur Bares sehen - und "wenn alles seinen normalen Gang geht" wird es eh vom GV gepfändet
Wird meine Bereitschaft zur Übergabe dann wenigstens noch honoriert?
Als Ersttäter kann ich mir vorstellen, dass sie eine Bewährungsstrafe erhalten. Genaue Angaben kann man hierzu nicht machen.
Ihre Bereitschaft zur Übergabe zu honorieren, wäre wohl nicht angebracht, da dies selbstverständlich ist, wenn man bedenkt um wieviel Steuern der Staat geprellt wurde.