Nach der Baubeschreibung bilden die Baugenehmigung, die anerkannten Regeln der Bautechnik, die VOB (Teil C), die einschlägigen DIN- Vorschriften mit ihren ergänzenden Bestimmungen, die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung gelten, die Verordnungen und Richtlinien der Behörden, diese Baubeschreibung sowie die Planung des Architekten die Grundlage der Ausführung des Bauvorhabens.Diesbezügliche habe ich folgende Fragen: 1) In der Baubeschreibung ist festgelegt, dass Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser einschließlich Verbrauchskosten in der Leistung des Generalübernehmers inbegriffen sind. ... Entsprechend stellt sich uns die Frage, ob wir gemäß der Baubeschreibung dafür zahlen müssen, dass der Heizlüfter lief um z.b. den Innenputz zu trocknen und damit die Handwerker es schön warm haben. ... Meine zweite Frage ist, ob ich darauf bestehen kann, einen exakten Nachweis zu bekommen, wann der Heizlüfter genau in unserem Haus und auf welcher Stufe er lief.