Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Unsere Frage: Können wir jetzt vorzeitig kündigen?
Nein, ich sehe hier kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Sie können allerdings selbstverständlich mit der regulären gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen.
Gilt da eine Mietminderung und wenn ja, in welcher prozentualen Höhe?
Für das fehlende Warmwasser gehe ich von einer Mietminderung von 15-25 % aus.
Für die fehlende Heizung außerhalb der Heizperiode gehe ich von einer Mietminderung bis zu 50 % aus, was im Endeffekt davon abhängen wird, wie sich die Temperaturen in den einzelnen Räumen darstellen.
Ich würde Ihnen empfehlen, dass sie die Miete unter den Vorbehalt der späteren Rückforderung stellen. aber trotzdem noch in voller Höhe überweisen und hier vom Vermieter eine Zustimmung zur Mietminderung in Höhe von mindestens 50 % verlangen und wenn diese Zustimmung nicht geschieht, dann vor dem Gericht auf Feststellung der korrekten Mietminderungshöhe klagen.
Können wir die Mietminderung wegen höherer Kosten für Strom auch noch rückwirkend für den April und Mai verlangen, da der Mietmangel dem Vermieter, wie bereits erwähnt, am 07.04.2022 bekannt ist?
Theoretisch ja, praktisch müsste man natürlich nachweisen, inwiefern höhere Kosten entstanden sind.
Wir würden am liebsten sofort ausziehen.
Es steht Ihnen frei früher auszuziehen, allerdings werden Sie nach meiner Auffassung und dem hier beschriebenen Sachverhalt nicht vorzeitig kündigen können.
Bezüglich der Mietminderung müssen Sie auf jeden Fall ihre Mängelanzeige nachweisen. Erst ab diesem Zeitpunkt gilt die Mietminderung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Herwig Schöffler
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Rechtsanwalt Herwig Schöffler
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Danke für ihre Antwort.
Ich habe noch eine Frage: Am 07.04.22 um 07:02 habe ich den Vermieter per WhatsApp schriftlich informiert
Reicht das als Mängelanzeige ??
Mit freundlichen Grüßen
Ja, auch per whatsapp reicht als Mängelanzeige, aber ich würde Ihnen für die Zukunft dringend empfehlen nur per eMail zu schreiben und die Nachrichten dann unter "gesendet" aufzubewahren.