Sorry, falls es etwas länger wird: Vorgeschichte: - Berliner Mietwohnung mit von mir eingebauter Heizung, Vermieter mauert Schornstein zu usw., später Mieterhöhungsverlangen, verlangt Ausbau der 8 Jahre alten Heizung + Anschluss an existente Zentralheizung - im Wege der einstweiligen Verfügung (Schornstein zugemauert) wird folgender Vergleich geschlossen: 1. ... Firma die Heizung/Warmwasser eingebaut hat, wurde über fehlende Restarbeiten informiert, hat zugesagt dies weiterzuleiten 3. normales Schreiben an Vermieter: Fristsetzung 1 Woche Maßnahmen (malermäßige Instandsetzung) abzuschließen, Sicherstellung einer ausgereiften Warmwasserversorgung (fachgerechte Warmwasserinstallation) Aufforderung Mitteilung Konto-Daten 4. auf Verlangen der Firma techem zum Einmessen der Wärmezähler, Brief mit Inhalt: Termin nur, wenn auch alle Restarbeiten an diesem einem Termin erledigt werden Reaktion des Vermieters: keine, dann Ende 04: fristlose Kündigung 543II Satz 3a / 569III (Zahlungsrückstand) Fragen: 1. an welcher öffentlichen Stelle kann ich zumindest die Betriebskosten einzahlen, damit diese als rechtswirksam gezahlt gelten (ich möchte nicht beim Vermieter nach der Kto-Nummer betteln!)