Kündigung eines Honorar-Rahmenvertrages - parteipolitische Betätigung untersagt
vom 10.1.2025
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jürgen Wünschmann / Passau
Zudem sollten nebenvertraglich sehr viele Weisungen administrativer Art unterschrieben werden trotz mehrfacher Hinweise im Vertrag, der Auftragnehmer sei nicht weisungsgebunden. In § 3 des Vertrages werden Kündigungsfristen aufgeführt: 1. … „Eine Kündigung dieses Rahmenvertrages ist jederzeit mit einer beiderseitigen Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende möglich". 3. „Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere bei Verstoß gegen die in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen, bleibt davon unberührt".