Sehr geehrte Damen und Herren,heute hatten wir mit unserem Vermieter,HOWOGE eine Vorabnahme unserer Wohnung,wir sind aber schon ausgezogen,der Termin zur Vorabnahme konnte 2007 nicht eingehalten werden.Nachdem ich jetzt im Internet recherchiert hatte bin ich völlig entsetzt,das man uns höchstwahrscheinlich bei der Vorabnahme gelinkt hat.Nachdem ich in allen Zimmern die Dübellöcher geschlossen habe,soll ich die Wände streichen.Als wir vor 1 1/2 Jahren dort einzogen sind hatte ich jeden Raum gestrichen,außer den Küchenbereich.Im Schlafzimmer sind alle Wände weiß gestrichen,außer einer im zartrosa kaum von den weißen zu unterscheiden.Lt.HOWOGE ist es nicht gestattet,zwei verschiedenfarbige Wände zu hinterlassen.Nach der Recherchen im Internet habe ich herausgelesen,das nach nur 1 1/2 Wohndauer wir überhaupt nichts streichen müßen.Selbst das Schließen von Dübellöchern ist nur Pflicht,wenn diese in übermäßiger Anzahl vorhanden sind.Üblich ist, dass der Mieter nur so viel renoviert oder bezahlt, wie er auch abgewohnt hat.