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Muß ich die Schornsteinfeger in meine Wohnung lassen, obwohl ich keinen Kamin habe?

| 3. November 2022 23:49 |
Preis: 35,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Sehr geehrte Anwälte,
Folgende Frage habe ich an Sie:

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung. Geheizt wird mit Fernwärme.
Es gibt keinen Kamin in den Wohnungen und auch keinen Schornstein.
Es gibt nur eine Abluftanlage auf dem Dach.

Jedes Jahr möchte der Schornsteinfeger in die Wohnungen und wischt Staub an den Lüftungsschächten in Bad und Küche oder fährt mit einer großen Bürste in diese Schächte hinein.
Speziell durch diese Reinigung mit der Bürste wird zwangsläufig sowohl Staub als auch altes Fett oder andere Rückstände, die sich in den Schächten befinden, beim Herausziehen im ganzen Raum verteilt und an alle Wände gespritzt.
Als ich in diese Wohnung gezogen bin, waren die Wände frisch gestrichen und es gab überhaupt kein Problem mit Fliegen oder Ungeziefer.
Gleich darauf, nachdem der Schornsteinfeger das erste mal in der Wohnung war und die Lüftungsschächte reinigte, hatte ich ein Problem mit Trauerfliegen und dieses Problem habe ich nun schon durchgehend einige Jahre.

Außerdem kommt seit 2020 nicht nur ein Schornsteinfeger in die Wohnungen hier im Haus, sondern immer zwei. Einer arbeitet und der andere sieht zu.
Mich als alleinstehende Frau verunsichert das sehr, wenn sich zwei fremde und außerdem maskierte (wegen Corona) Männer in meinem kleinen Bad und meiner kleinen Kochnische drängeln.
Nach meiner Erfahrung ist diese Reinigung eher eine Verschmutzung und die Trauerfliegenplage in der Folge hat meine Lebensqualität erheblich gemindert.

Muß ich die Schornsteinfeger jedes Jahr in meine Wohnung lassen, obwohl ich keinen Kamin habe?
Muß ich diese regelmäßige Verschmutzung ertragen?

4. November 2022 | 06:41

Antwort

von


(2487)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
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Guten Tag,

ich möchte Ihre Amfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Grundsätzlich haben Sie als Mieter Erhaltungsmaßnahmen des Vermieters zu dulden, vgl. § 555a BGB:

Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen).

Wenn zur Durchführung dieser Maßnahmen das Betreten der Mietwohnung erforderlich ist, besteht eine entsprechende Duldungspflicht. Sie müssen daher den Schornsteinfeger nach entsprechender Ankündigung in die Wohnung lassen.

Allerdings reicht für die Ausführung der beschriebenen Arbeit eine Person aus, so dass Sie den Zutritt eines zweiten Fegers verweigern können.

Die Verschmutzungen hat grundsätzlich der Vermieter zu beseitigen, vgl. § 558a Abs. 3 BGB:

Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 4. November 2022 | 12:20

Sehr geehrter Herr Anwalt,

Es gibt in meinem Mietshaus keine Ölheizung und keine Gasheizung. Es gibt keinen Heizkessel und keine Brennstoffe im Haus. Es gibt keine abgaserzeugende Heizung.
Geheizt wird mit Fernwärme.
Es gibt demnach keine gesetzliche Pflicht meines Vermieters, einen Schornsteinfeger zu beauftragen.

Trotzdem droht mir der Schornsteinfeger in einem Schreiben mit Meldung beim Ordnungsamt und Zusatzkosten, wenn ich ihn nicht in meine Wohnung lasse.
Ist diese Strafandrohung gerechtfertigt, obwohl es für mein Haus keine Pflicht gibt, einen Schornsteinfeger zu beauftragen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. November 2022 | 12:29

Sie sollten zunächst mit dem Vermieter abklären, worauf sich die angebliche Pflicht zur jährlichen Prüfung gründen soll.
Sollte tatsächlich keine Pflicht bestehen, weil keine im Haus ist, besteht auch keine Duldungspflicht Ihrerseits.
Ggf fragen Sie den Schornsteinfeger, worauf sich sein Zutrittsverlangen begründet.

Bewertung des Fragestellers 4. November 2022 | 13:02

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 4. November 2022
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