bei Arbeitsbeginn in der ersten Jahreshälfte: Urlaubsanspruch nach Wartezeit?
vom 1.10.2012
25 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Nun meine Frage: Wie ist in diesem Fall § 4 BUrlG zu interpretieren: „Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben." 1.Was versteht man unter „vollem Urlaubsanspruch"? ... Auch wenn im Vertrag steht, das im Jahr des Eintritts anteiliger Urlaubsanspruch erworben wird?