Kündigung und Elterngeld
vom 7.10.2009
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Dienst; Angestellte) läuft zum Jahreswechsel der Vertrag aus( befristet) . ... M.E. düfte doch schwer eine Nichtverlängerung durchsetzbar sein, wenn kein Personal abgebaut wird und zeitgleich wesentlich kürzer Beschäftigten ( mit schlechteren Abschlussnoten) der Vertrag verlängert wird. ... Gibt es Hilfsmöglichkeiten ( außer dem Personalrat, der an dieser Stelle eher "Plauder- und Chefrat" genannt werden müßte ) Da sie ohnehin im Februar /März in Mutterschutz gehen möchte, wäre die verlängerung nur für 1-3 Mt. notwendig, v.a. im Hinblick wegen des Elterngeldes.