Wir haben vor Wochen per Internet nach einer zweisprachigen Kinderkrippe gesucht und daraufhin noch aus dem Ausland einen Vertrag unterzeichnet mit diesem Betreiber.
Auf der Homepage heißt es auf der Titelseite "Die XXX ist eine bilinguale Kinderkrippe in YYY" und in den Seiten "Die XXX ist eine Ganztagseinrichtung mit dem Schwerpunkt der bilingualen Erziehung. (Fremdsprache ist Englisch) Ihr Kind soll die Chance erhalten, eine zusätzliche Sprache spielerisch, kindgerecht und ohne Überforderung oder Zwang aber mit viel Spaß zu erlernen. ". Es wird also eindeutig die Idee verkauft von einer bilingualen Erziehung.
Bei der nun stattgefundenen persönlichen Besichtigung vor Ort hat sich herausgestellt, dass die englischsprachige Erzieherin der Gruppe, in welcher der Platz für meinen Sohn reserviert war in Mutterschutz ist und daher erst ab März 2013 wieder dort arbeiten wird.
Die Leiterin sieht darin kein Problem, da in einer anderen Gruppe eine englischsprachige Betreuerin arbeitet und in der Morgenrunde und in Pausen mit unserem Sohn auf englisch sprechen könnte. Das ist uns aber definitiv zu wenig Zweisprachigkeit, denn wir haben unsere Auswahl dieser Kinderkrippe speziell wegen dieses Aspekts getroffen. Es war geplant, dass unser Kind 10 Monate dort betreut wird, das heißt von diesen 10 Monaten wird er damit nur die letzten 6 Monate eine englischsprachige Bezugsperson haben.
Eine von dem Betreiber genannte Alternative (Betreuung in einer anderen seiner Kinderkrippen mit englischsprachiger Erzieherin) kommt für uns nicht in Frage wegen zeitlicher Gründe (wir benötigen die Betreuung MO,Di,MI und dort bietet man uns DO und FR) nicht in Frage.
Meine Frage: Wie muss ich das Schreiben an diese Kinderkrippe formulieren, damit keine Forderungen aus dem Vertrag an mich entstehen? Im Vertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vorgesehen, ich müsste dann also diese Zeit bezahlen. Aber meiner Meinung ist der Vertrag an sich nie zustande gekommen, weil das Angebot nicht zu der tatsächlich verfügbaren Leistung passt.