Kindergeld über 25 bei Behinderung und Studium
vom 12.2.2023
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Laut Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz Stand 2022 Absatz A19.3 ist die Ursächlichkeit für die Unfähigkeit des Kindes, sich selbst zu unterhalten, anzunehmen, wenn der GdB 50 oder mehr beträgt und das Kind für einen Beruf ausgebildet wird. Unter A19.1 (6) steht: „Wird für ein Kind mit Behinderung Kindergeld beantragt, ist zunächst zu prüfen, ob eine Berücksichtigung als Kind, das für einen Beruf ausgebildet wird … möglich ist.