Grabnutzung
vom 18.8.2008
35 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Mit meiner Ex-Frau hatte ich ein normales Verhältnis, d.h. wir hatten keinen Streit in den letzen 15 Jahren und wir sind eigentlich gut miteinander umgegangen.Wir haben beide das Erbe ausgeschlagen, da mein Sohn Schulden hatte. Das gebrauchte Auto, das ich meinem Sohn ein Jahr vorher geschenkt habe, hat sie aber behalten und sofort auf sich umgemeldet( ohne mich zu fragen) Nach dem Tod habe ich ihr sofort zugesagt, die Hälfte der Kosten für die Beerdigung zu zahlen. ... Nun die Frage: Muss ich darauf bestehen, mich als Käufer des Grabes eintragen zu lassen?