Sehr geehrte Ratsuchende,
1.) Allgemeine Ausführungen
Der Erbschein ist die amtliche Urkunde zum Nachweis eines Erbrechts. Nach § 2353 BGB
hat das zuständige Nachlassgericht „dem Erben" auf seinen Antrag hin ein Zeugnis über sein Erbrecht auszustellen. Ich gehe davon aus, daß Ihre Mutter Alleinerbin geworden ist, sonst müsste sie mit weiteren Erben einen Teilerbschein nach § 2353 2. Alt BGB
oder gar einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, der in Bruchteilen alle Erben, dann aber auch diese gemeinsam als solche ausweist. Der Erbschein legitimiert damit den Erben im Rechtsverkehr durch ein amtliches Dokument. Banken bevorzugen derartige Dokumente, um hier keine Rechtshandlungen ( häufig auch Auszahlungen ) zu tätigen, die sich später als unrichtig erweisen.
Dennoch kostet ein Erbschein für die Bequemlichkeit der Banken auch Geld, so daß hier dennoch versucht werden sollte, mit der Vorlage des Testamentes die Erbfolge nachzuweisen. Mit der laufenden und noch offenen Kreditsumme wird der Wagen wohl noch sicherungsübereignet sein und damit im Eigentum der Bank stehen. Dieses wird sie nur herausgeben ( Fahrzeugbrief ), wenn gesichert ist, daß die Rückzahlung erfolgt und der Wagen an den wirklichen Eigentümer zum Verkauf herausgegeben wird.
2.) Verlangen der Bank nach Erbschein versus klare Rechtslage
Banken akzeptieren in der Regel leider nur notarielle Testamente oder einen notariell beurkundeten Erbvertrag als Nachweis der neuen Verfügungsberechtigung des Erben, was bei Ihnen wohl nicht der Fall zu sein scheint. Will der Erblasser hier dem Erben das Leben erleichtern, kann er ihm zu Lebzeiten eine Vollmacht für sein Bankkonto ausstellen, die auch über seinen Tod hinaus Gültigkeit hat. Hier sollten Sie also mal prüfen, ob eine solche allgemeine Vollmacht für beide Ehepartner erteilt worden ist. Mit einer solchen Vollmacht ausgestattet, benötigt der Erbe zumindest gegenüber der Bank auf keinen Fall einen Erbschein. Aber: Banken müssen als Erbnachweis ihrer Kunden unter Umständen auch ein privates Testament akzeptieren, was bei Ihnen ja vorliegt. Nach einem neueren Urteil des BGH müssen Banken bei "klaren Erbfolgefällen", insbesondere solche zwischen Ehegatten auch ein privates Testament als Nachweis für das Erbrecht akzeptieren und dürfen den Erben keinen - kostenpflichtigen - Erbschein abverlangen (BGH, Urteil vom 05.04.2016, XI ZR 440/15
). Verweisen Sie auf dieses Urteil und die klare Rechtslage. Sollte die Bank sich quer stellen, kündigen Sie einen Schadenersatz aus dem vereitelten Autoverkauf an, so wie Sie sich dann für die Kosten des vermeidbaren Erbscheins bei der Bank schadlos halten werden. Ich denke, das dürfte ausreichen und funktionieren.
3.) Abschließendes
Ich denke als ein erster Überblick dürfte dies erst einmal ausreichen. Aber, soweit Fragen bestehen sollten, bin ich gerne bereit, noch Klarstellungen und Ergänzungen vorzunehmen.
In der Hoffnung, Ihnen erst einmal behilflich gewesen zu sein verbleibe ich
Fricke
Rechtsanwalt und Diplom Kaufmann
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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