Renovierung bei Auszug nach 2 Jahren
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Besteht das Mietverhältnis bei Auszug schon länger als ein Jahr und liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 33%, bei mehr als 2 Jahren 66% der Kosten der Renovierung der Nassräume. ... Dazu hätte ich folgende Fragen: a) Gilt auch bei einer außerordentliche Kündigung die Entscheidung des BGH, dass Schönheitsreparatur-Klauseln mit starren Fristen nichtig sind und die entsprechenden Schönheitsreparaturen auf den Vermieter zurückfallen? ... Kann stattdessen nicht der Mieter einen (entsprechend kleinen) finanziellen Schadensersatz leisten, der dann bei einer gererellen Renovierung mitverwendet wird?