Kündigung wegen Schimmel trotz beidseitigem Kündigungsverzicht?
2. Januar 2007 14:08
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Preis:
30€
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Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Unser Mietverhältnis begann am 15. Juli 2006 und läuft auf unbestimmte Zeit.
Bei der Wohnungsübernahme wurden wir weder auf Schimmelbefall hingewiesen, noch war dieser zu sehen.
Schon wenige Wochen später sprach uns eine Nachbarin darauf an, dass die Vormiterin mit zwei Kindern ausgezogen sei, da unsere Wohnung komplett mit Schimmel belegt gewesen sei. Sie waren beide krank durch Schimmel! - Als erstes zeigte sich dann auch vor knapp fünf Wochen im Schlafzimmer die erste Stelle Schimmel. - Unser Vermieter wurde daraufhin von uns mit einer Mängelanzeige darauf hingewiesen. Von Ihm wurde daraufhin die Stelle "übergepinselt". Der Schimmel kommt nun (natürlich) schon wieder durch. - Das haben wir ihm erneut schriftlich mitgeteilt. - Bisher ohne Reaktion. Wir drohten jedesmal eine Mietminderung an.
Unser Neugeborener (geb. am 16.11.2006) leidet schon ständig unter einer verstopften Nase, war schon über vier mal beim Notdienst der Kinderambulanz. Zuletzt weil er nicht mehr richtig durch die Nase athmen konnte und beim "Flasche geben" blau anlief, da er keine Luft mehr bekam.
Nach Weihnachten zeigte sich nun im Schlafzimmer ein noch größerer Schimmelpilz der langsam nach außen tritt. Dieser breitet sich auf einer Fläche von über 1,0 x 0,5 m aus. Im Windfang tritt auch der nächste Schimmelpilz hervor.
Für diesen Monat haben wir nur die Nebenkosten überwiesen, die Miete aber eingehalten.
Nun die Frage: Im Mietvertrag wurde wortwörtlich vereinbart:
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"Zusatzvereinbarung / Vertrag: "Beidseitiger Kündigungsverzicht"
Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 40 Monaten auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraums von 40 Monaten mit den gesetzlichen Fristen möglich.
Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt."
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Wir haben uns heute bereits nach einer neuen Wohnung umgesehen und beabsichtigen schnellstmöglich umzuziehen. Unser Neugeborener schläft bereits im Flur, damit er überhaupt noch einigermaßen, ohne Erstickungsanfälle zu bekommen, durchschlafen kann.
Gegen den Vermieter läuft bereits eine Sammelklage (so haben wir heute erfahren), alle wegen Schimmel. - Müssten wir die Anwaltskosten selber tragen (meine Frau erhält Harz IV, ich bin in Ausbildung), welche Hilfen gibt es für uns?
Haben wir das Recht bspw. den Mietvertrag innerhalb der nächsten Tage bspw. zum 1. Februar zu kündigen? - Was geschieht mit der Miete? - Müssen wir die Wohnung renovieren?