Fristlose Kündigung und Auszugtermin
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas M. Boukai / Augsburg
Auch in der zweiten Abmahnung wurde angedroht, daß die dritte Abmahnung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen werde. ... Ich will ihm nun die dritte Abmahnung und zeitgleich die fristlose Kündigung zukommen lassen. Dazu müßte ich folgendes wissen, nämlich welche formellen Bestandteile diese letzte Abmahnung und auch die fristlose Kündigung haben müssen um rechtssicher zu handeln und welchen Zeitraum ich dem Mieter zum Auszug geben muss, also wie großzügig ich den Auszugtermin setzen muß.