Meine Frau und ich kauften das Elternhaus 2000 mit einem normalen Kaufvertrag .Meine Eltern bauten an das Haus ein neues Haus an von dem Kaufpreis den wir zahlten .Vorher wurden die Grunsstücke getrennt .Erst verstarb mein Vater ,dann 5Jahre später meine Mutter .Das neue Haus meiner Eltern wurde verkauft ,da meine Mutter aufgrund von starker Pflegebedürtigkeit ins Heim musste .Nun ist sie auch verstorben .Mein Bruder meint nun das der günstigere Kaufpreis als Ausstattung zu sehen ist und nach Paragraph 1624 ausgleichspflichtig ist .Ich sehe es anders ,es besteht nix schriftliches begl.Ausstattung Schenkung o.ä. ... (Ich hatte eine Vorsorgevollmacht und hab alles geregelt mit dem Pflegedienst ,Rechnungen ,Steuererklärung usw .Geld dafür ist nicht geflossen .Für uns war es selbstverständlich .Im Testament steht drin das das was nach dem tot übrig ist zu gleichen Teilen an die Geschwister geht . ... Ergänzend muss ich sagen das es der ausdrückliche Wunsch meiner Eltern war das das Elternhaus im Besitz der Familie bleibt .2Jahre vor dem Kauf wurde gefragt ob wir es später übernehmen wollen und die Geschwister auszahlen .Mein Bruder wurde erst gefragt ,er lehnte ab .Die Idee das Haus zu Lebzeiten normal zu kaufen und meine Eltern bauen an kam dann später.