Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
In Ihrem Fall liegt eine sog. ungeteilte Erbengemeinschaft, bestehend aus Ihrer Mutter, Ihrer Schwester und Ihnen, vor. Damit Sie Ihren Anteil erhalten, bedarf es der Auseinandersetzung. Die Erbauseinandersetzung kann jeder Miterbe verlangen. Sie erfolgt durch Realteilung oder durch Verkauf und Teilung des Erlöses.
Da bei einem Hausgrundstück eine Realteilung nicht möglich ist, käme nur der Verkauf des Hauses in Betracht. Der Verkaufserlös wäre sodann anteilsmäßig zu verteilen.
2.
Ob das letztlich gewollt ist, ist eine andere Frage.
Alternativ könnte man daran denken, den Verkehrswert des Hauses zu ermitteln. Wenn Sie, Ihre Mutter sowie Ihre Schwester über den Wert des Hauses einig sind, errechnen Sie 1/12 als den Wert, der an Sie zu zahlen wäre.
Zur Finanzierung könnte das Haus ggf. mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
13. Dezember 2008
|
17:33
Antwort
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