Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder
vom 26.6.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sehr geehrte Damen und Herren, Der Vater meines Sohns und ich leben nicht zusammen, unser Sohn ist 18 Jahre und hat zweimal die 11.Klasse des Gymnasiums nicht geschafft, sodass er die Schule nun verlassen muss. ... Er führt nun an, wir müssten ihm "bis 25" Unterhalt zahlen, meine Information ist, dass es bis 21 ist, solange ein Kind zur Schule geht und die Ausbildung zielstrebig angeht, ansonsten bis zum Ende der ersten Schul- oder Berufsausbildung. Auch wurde mir gesagt, dass die Unterhaltspflicht der Eltern endet, sobald das Kind Schule oder Ausbildung schuldhaft abbricht.